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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 
 

Nachrichten zum Thema Anträge

 

AnträgeAntrag 2020: Bezahlte Pflege im häuslichen Bereich

Bezahlte Pflege im häuslichen Bereich
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, folgende Änderungen des Pflegezeitgesetzes durchzusetzen:

1. Ein Rechtsanspruch von jeweils 3 Jahren je Pflegeperson für eine pflegebedürftige Person wird gesetzlich geregelt.
Die Pflegetätigkeiten können sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeitpflege erfolgen. Teilzeitpflege soll durch jeweils bis zu 2 Pflegepersonen je pflegebedürftiger Person möglich sein.
Damit verbunden ist der Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung im Arbeitsverhältnis der Pflegeperson.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige in Krankengeldhöhe für bis zu 3 Jahren. Die Rentenanwartschaften werden in Höhe des ausfallenden Arbeitsentgeltes der Pflegeperson gutgeschrieben, mindestens jedoch in Höhe des Pflegemindestentgeltes.
2. Die Finanzierung erfolgt zu jeweils 50 Prozent aus Steuermitteln und der Pflegeversicherung.


Begründung:
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren ansteigen, und damit auch der Bedarf an Pflegepersonal. Wegen des dadurch noch weiter steigenden Mangels an Pflegefachkräften wird die häusliche Pflege durch Angehörige der Pflegebedürftigen noch wichtiger
Es muss verhindert werden, dass pflegende Angehörige auch weiterhin finanzielle Einbußen beim Einkommen in Kauf nehmen müssen. Außerdem muss Altersarmut wegen der fehlenden Rentenbeiträge durch Pflegezeiten verhindert werden.

Veröffentlicht am 30.06.2021

 

AnträgeAntrag 2019: Solidarische Bürgerversicherung auch in der Rente

Antrag der AfA - UB Main Kinzig :  Solidarische Bürgerversicherung auch in der Rente

Zu richten an: SPD-Parteivorstand und SPD-BT- Fraktion

In das nä. Wahlprogramm der SPD zu den Bundestagswahlen ist folgende Forderung aufzunehmen:

Eine Bürgerversicherung für alle in der Rentenversicherung

Wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger auf die gleiche Weise versichern. Ziel ist die paritätische Bürgerversicherung. Paritätisch bedeutet: Arbeitgeber und Versicherte werden weiterhin den gleichen Anteil am gesamten Versicherungsbeitrag zahlen.

Alle erstmalig und bislang gesetzlich Versicherten werden  automatisch in die Bürgerversicherung aufgenommen. Dazu zählen auch Beamtinnen und Beamte, welche neu (ab einem bestimmten Stichtag) verbeamtet werden.

Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird für Selbstständige mit geringem Einkommen günstiger. Dazu wird die Bemessung der Beiträge für Selbstständige entsprechend der Gleitzone für Midijobs zwischen €  450,01  und 1300,- br./Monat einkommensabhängig ausgestaltet und so die Beiträge bei geringen Einkommen gesenkt. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Plattform- und cloudworker.

Die Auftraggeber für Selbständige werden ebenfalls in Höhe des Arbeitgeberbeitrags herangezogen. Plattformen werden hierfür analog zur Generalunternehmerhaftung in § 14 AnEntG haftbar gemacht.

Die Künstlersozialversicherung bleibt erhalten.

Die Finanzierung der Bürgerversicherung muss gerecht sein. Gesellschaftliche Aufgaben müssen auch solidarisch finanziert werden.

Die Beitragsbemessungsgrenzen müssen  stufenweise entsprechend den durchschnittlichen Tariferhöhungen jährlich angepasst werden.

Begründung:

Der Text ist dem Regierungsprogramm der  SPD 2017  für die Kranken- und Pflegeversicherung angepasst entnommen.

Bisher war dort für das Rentensystem lediglich auf S. 44  vorgesehen:
„Das Rentensystem muss ab Mitte der 20er Jahre für eine Übergangszeit durch zusätzliche Steuermittel und eine Verbreiterung der Versichertenbasis stabilisiert werden.“

Das muss auch für die Rentenversicherung konkretisiert werden.

Veröffentlicht am 29.06.2021

 

AnträgeAnträge 2020: Pflegezeit für erkrankte Kinder verlängern

Pflegezeit für erkrankte Kinder individuell anpassen

Der Pflegetageanspruch wird unabhängig von der Pandemielage gemäß § 45 SGB V  von 10 auf 20 Tage und für Alleinerziehende auf 40 je Kind pro Krankheitsfall und insgesamt maximal von 25 auf 42 Tage , bei Alleinerziehenden auf 60 Tage pro Jahr und Kind angehoben.

Das Pflegekrankengeld wird für den gesamten Zeitraum der Erkrankung des Kindes auf das Nettoarbeitsentgelt angeglichen. Die Differenz zum bisherigen Pflegekrankengeld wird aus Steuermitteln finanziert.

Der Anspruch gegen den Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung gem. § 45 Abs.3 SGB V wird entsprechend erhöht.

Begründung:

Zehn Infekte im Jahr sind bei kleinen Kindern normal und ein Infekt ist meistens nicht nach einem Tag vorbei. Bleibt die Frage: Was tun, wenn die Pflegetage bereits vollständig in Anspruch genommen wurden?

In früheren Zeiten üblich, dass ein Elternteil, meist die Mutter, in den ersten Lebensjahren des Kindes ihre Berufstätigkeit ausgesetzt hat, um sich ausschließlich der Kinderbetreuung und -erziehung zu widmen. Damals hat der Pflegetageanspruch von insgesamt 20 Tagen pro Kind und Jahr ausgereicht.

Da auch durch den gesetzlichen Anspruch auf eine U3-Betreuung im Jahr 2013 beide Elternteile wieder viel früher ihre Berufstätigkeit aufnehmen als zu früheren Zeiten, ist eine Anhebung des Pflegetagenanspruchs für Kinder dringend erforderlich, unabhängig von der Pandemielage.

Derzeitige Rechtslage gem. § 45 SGB V:

Kinderkrankengeld: Anspruchsdauer

Je Kalenderjahr hat jeder Elternteil, bei dem die genannten Voraussetzungen vorliegen, für jedes Kind maximal für 10 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anspruchsdauer entsprechend. Insgesamt hat jeder Elternteil Anspruch auf höchstens 25 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kalenderjahr. Für Alleinerziehende gilt hier die Höchstdauer von bis zu 50 Arbeitstagen. Tage, an denen Arbeitgeber ihre Beschäftigten bezahlt freistellen, werden hierauf angerechnet. An diesen Tagen ruht das Kinderkrankengeld. Eltern von schwerstkranken Kindern, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben, haben einen zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Krankengeld.

Kinderkrankengeld: Verlängerung der Anspruchsdauer in 2021

Durch das GWB-Digitalisierungsgesetz wurde der § 45 SGB V, der den Anspruch auf Kinderkrankengeld für gesetzlich Versicherte regelt, um einen neuen Absatz 2a erweitert. Durch diesen verlängert sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld abweichend von § 45 Abs. 2 SGB V für das Kalenderjahr 2021 je Elternteil für jedes Kind auf bis zu 20 Arbeitstage und für Alleinerziehende auf bis zu 40 Arbeitstage. Der Anspruch besteht für Versicherte mit mehreren Kindern für nicht mehr als 45 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 90 Arbeitstage. 

Kinderkrankengeld 2021 auch bei Kita- und Schulschließung

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht im Jahr 2021 auch dann, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil pandemiebedingt die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Schule geschlossen ist oder für die Gruppe bzw. Klasse ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde.

Wurde der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt bzw. die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt oder liegt eine behördliche Empfehlung vor, die Einrichtungen nicht zu besuchen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Veröffentlicht am 29.06.2021

 

AnträgeAntrag 2021: Unterstützung der Studierenden in der Pandemie

Antrag der AfA UBMain-Kinzig zur Weiterleitung über die AfA BV Hessen-Süd,den AfA-Bundesvorstandan die SPD-Bundestagsfraktion:

Unterstützung von Studierenden und deren Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie

Um die finanzielle Mehrbelastung der Studierenden und ihrer Familien zu mindern, wird 

a) der Krankenkassenbeitrag und die Mitgliedschaft der Studierenden in der Familienversicherung der Krankenkassen, unabhängig vom Lebensalter des Studierenden, bis zur offiziellen Beendigung des Pandemiemaßnahmen verlängert (mindestens jedoch bis zum Ende Sommersemester 2022).

b) bereits bezahlte Beiträge werden den Studierenden durch die Krankenkassen zurückerstattet

c) der Kinderfreibetrag bei Steuerpflichtigen mit studierenden Kindern bis zur offiziellen Beendigung des Pandemiemaßnahmen gewährt(mindestens bis Ende Sommersemester 2022, somit Steuerjahr 2022)

d) bereits beschiedene Steuerbescheide werden entsprechend durch die Finanzämter geändert und entsprechende Erstattungen vorgenommen.

Begründung:

Seit März 2020 ist der Studienbetrieb an den deutschen Universitäten und Fachhochschulen massiv durch die Corona-Pandemie gestört. Es finden Vorlesungen und Seminare nicht oder nur stark eingeschränkt stattund die Studienorte wie Bibliotheken usw. können nur eingeschränkt genutzt werden. Weiterhin sind die von den Studienordnungen vorgeschriebenen Praktika nicht oder nur stark eingeschränkt möglich.Die Weiterführung des Studiums via Internet ist nur in den seltensten Fällen ein vollwertiger Ausgleich.Es fehlt den Studierenden am Erfahrungsaustausch mit den Seminarleitern und untereinander. Auch die Erstellung der Hausarbeiten sowie deren Korrektur und Bewertung ist erheblich verzögert; auch, weil die Bibliotheken und andere Anlaufstellen nur eingeschränkt erreicht bzw. genutzt werden können.Diese Einschränkungen führen zu erheblichen Verlängerungen der Studienzeiten; hier sind mindestens vier Semester anzunehmen.Durch diese Verlängerung der Studienzeit entstehen den Studierenden erhebliche finanzielle Belastungen, da zu einem großen Teil die Einkommensmöglichkeiten aus der Zeit vor der Pandemie nicht mehr bestehen und zwischenzeitlich die finanziellen Reserven vollständig aufgebraucht sind. Die Kosten für das Studium und den Aufenthalt am Studienort bestehen aber unverändert weiter.

Es sind von den Studierenden weiterhin alle Gebühren und Auslagen wie vor der Pandemie zu tragen. Ebenso sind die Kosten für die Unterbringung am Studienort unverändert. Hinzu kommt, dass bei Studierenden mit Vollendung des 25.Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkassen entfällt und durch die Studierenden ein erheblicher Krankenkassenbeitrag zu leisten ist.Vielfach wird hier durch das Elternhaus ein Ausgleich versucht. Dies wird erheblich erschwert, da mit Vollendung des 25. Lebensjahres der steuerliche Kinderfreibetrag entfällt und somit dem Elternhaus auch weniger Mittel zur Verfügung stehen.

 

Veröffentlicht am 25.06.2021

 

AnträgeAntrag: 2021-Keine weiteren Privatisierungen im Gesundheitswesen und der Daseinsvorsorge

Antrag an AfA-Bundeskonferenz 2021

Keine weiteren Privatisierungen im Gesundheitswesen und der Daseinsvorsorge

Sämtliche Träger der öffentlichen Hand und Unternehmen unter Einfluss der öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden aufgefordert,

  • Keine weiteren Privatisierungen im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege sowie in der Daseinsvorsorge (insbesondere Versorgung mit Energie, Kommunikation, Wasser, Verkehr, Entsorgung und Wohnraum) mehr vorzunehmen oder zuzulassen.
  • Da, wo es möglich ist, bereits vorgenommene Privatisierungen rückgängig zu machen und Anteile an den Unternehmen in den genannten Bereichen zurückzukaufen.
  • alle neuen Infrastrukturprojekte  in öffentlicher Hand  zu übernehmen oder durch Unternehmen in mehrheitlich in öffentlicher Hand übernehmen zu lassen.

Begründung:

Gerade die Pandemiezeit 2020/2021 hat wie unter einem Brennglas erwiesen, dass Privatisierungen ohne Mehrheitsbeteiligung der öffentl. Hand im Bereich von Gesundheit/Pflege und der Daseinsvorsorge negative Auswirkungen für die öffentliche Hand und die Verbraucher/Kunden/Patienten hatten und haben:

  • Gesundheits und Pflegeleistungen waren so eingeschränkt worden, dass Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime schnell an ihre Belastungs-/Kapazitätsgrenzen kamen.
  • Mehrkosten wurden auf die Krankenkassen und den Staat (z.B. Subventionen) und die Sozialversicherungen (z.B. über Kurzarbeitergeld) abgewälzt, sodass wir alle diese zu tragen haben.  Währenddessen blieben die Gehälter der Führungskräfte unangetastet. Häufig wurden sogar noch Ausschüttungen an die Aktionäre vorgenommen, z.B. bei Daimler.
  • Evtl. Erlöse aus Privatisierungen schmolzen in den Kassen der Städte und Landkreise wie Butter in der Sonne, während die Gehälter/Boni der Geschäftsführer/Vorstände in den privatisierten Unternehmen exorbitant stiegen.
  • Privatisierte Unternehmen taten sich besonders darin hervor, Lohnkosten durch Tarifflucht und Leiharbeit zu drücken und Kosten über SubUnternehmen durch Auslagerung von Reinigung, Essensversorgung, Verkehrsbetriebe usw. und damit die Qualität dieser Dienstleistungen zu senken.
  • Klimaziele wie der Ausstieg aus der Kohle und Atomenergie sind z.T. nur unter immensen Entschädigungsleistungen des Staates zu erreichen.
  • Energiekosten schwanken unvorhersehbar für die Verbraucher je nach Launen der Börse. Spekulationen wurde  Tür und Tor geöffnet.
  • Versorgung mit schnellem Internet und Glasfaser erfolgt nur da, wo „es sich rechnet“. Deutschland ist nach wie vor ein Land mit großen weißen Flecken bei der Internetversorgung, besonders auf dem Land.
  • Verkäufe der öffentlichen Hand von Wohnungen führten zu Mietenanstieg u.a. durch Luxussanierungen und Wegfall von bezahlbarem Wohnraum, besonders in den Ballungsgebieten. Langjährige Mieter wurden vertrieben oder mussten die teureren Mieten durch Wohngeld und Einschränkungen in der Lebensqualität kompensieren.

Es erwies sich insgesamt, dass Gewinne aus der Privatisierung für die Anteilseigner kapitalisiert und Verluste oder Belastungen sozialisiert werden.

 

Veröffentlicht am 25.06.2021

 

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