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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Antrag 2021: Unterstützung der Studierenden in der Pandemie

Anträge

Antrag der AfA UBMain-Kinzig zur Weiterleitung über die AfA BV Hessen-Süd,den AfA-Bundesvorstandan die SPD-Bundestagsfraktion:

Unterstützung von Studierenden und deren Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie

Um die finanzielle Mehrbelastung der Studierenden und ihrer Familien zu mindern, wird 

a) der Krankenkassenbeitrag und die Mitgliedschaft der Studierenden in der Familienversicherung der Krankenkassen, unabhängig vom Lebensalter des Studierenden, bis zur offiziellen Beendigung des Pandemiemaßnahmen verlängert (mindestens jedoch bis zum Ende Sommersemester 2022).

b) bereits bezahlte Beiträge werden den Studierenden durch die Krankenkassen zurückerstattet

c) der Kinderfreibetrag bei Steuerpflichtigen mit studierenden Kindern bis zur offiziellen Beendigung des Pandemiemaßnahmen gewährt(mindestens bis Ende Sommersemester 2022, somit Steuerjahr 2022)

d) bereits beschiedene Steuerbescheide werden entsprechend durch die Finanzämter geändert und entsprechende Erstattungen vorgenommen.

Begründung:

Seit März 2020 ist der Studienbetrieb an den deutschen Universitäten und Fachhochschulen massiv durch die Corona-Pandemie gestört. Es finden Vorlesungen und Seminare nicht oder nur stark eingeschränkt stattund die Studienorte wie Bibliotheken usw. können nur eingeschränkt genutzt werden. Weiterhin sind die von den Studienordnungen vorgeschriebenen Praktika nicht oder nur stark eingeschränkt möglich.Die Weiterführung des Studiums via Internet ist nur in den seltensten Fällen ein vollwertiger Ausgleich.Es fehlt den Studierenden am Erfahrungsaustausch mit den Seminarleitern und untereinander. Auch die Erstellung der Hausarbeiten sowie deren Korrektur und Bewertung ist erheblich verzögert; auch, weil die Bibliotheken und andere Anlaufstellen nur eingeschränkt erreicht bzw. genutzt werden können.Diese Einschränkungen führen zu erheblichen Verlängerungen der Studienzeiten; hier sind mindestens vier Semester anzunehmen.Durch diese Verlängerung der Studienzeit entstehen den Studierenden erhebliche finanzielle Belastungen, da zu einem großen Teil die Einkommensmöglichkeiten aus der Zeit vor der Pandemie nicht mehr bestehen und zwischenzeitlich die finanziellen Reserven vollständig aufgebraucht sind. Die Kosten für das Studium und den Aufenthalt am Studienort bestehen aber unverändert weiter.

Es sind von den Studierenden weiterhin alle Gebühren und Auslagen wie vor der Pandemie zu tragen. Ebenso sind die Kosten für die Unterbringung am Studienort unverändert. Hinzu kommt, dass bei Studierenden mit Vollendung des 25.Lebensjahres die Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkassen entfällt und durch die Studierenden ein erheblicher Krankenkassenbeitrag zu leisten ist.Vielfach wird hier durch das Elternhaus ein Ausgleich versucht. Dies wird erheblich erschwert, da mit Vollendung des 25. Lebensjahres der steuerliche Kinderfreibetrag entfällt und somit dem Elternhaus auch weniger Mittel zur Verfügung stehen.