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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 
 

Nachrichten zum Thema Anträge

 

AnträgeAntrag 2021: Verlängerung des Kindergelds/Familienversicherung in der Pandemiezeit

Antrag an AfA-Bundeskonferenz 2021

Verlängerung des Kindergelds  und der Familienversicherung während Pandemie

Für Eltern/Alleinerziehende, die am Stichtag des Pandemiebeginns „16.3.2020“ kindergeldberechtigt waren und die diesen Anspruch seitdem verloren haben, wird der Kindergeldbezug und die kostenfreie Familienversicherung in der GKV für die Dauer der Pandemie rückwirkend  verlängert.

Begründung:

Gerade die Pandemiezeit hat gezeigt, dass Eltern mit Kindern und Alleinerziehende besonders von deren  Folgen betroffen sind.

Da an das  Kindergeld diverse soziale Vergünstigungen gekoppelt sind, muss dessen Bezug um die Pandemiezeit verlängert werden.

Es muss sichergestellt werden, dass z.B. die kostenfreie Familienkrankenversicherung in dieser Zeit ermöglicht wird.

Veröffentlicht am 25.06.2021

 

AnträgeAnträge 2021: Subventionen der öffentl. Hand nur mit Arbeitsplatzgarantie

Antrag an  AfA-Bundeskonferenz 2021

Subventionen der öffentl. Hand nur mit Arbeitsplatzgarantie

Werden Subventionen, Kredite, Sachleistungen oder Hilfen gleich welcher Art an Unternehmen von der öffentlichen Hand oder von staatlich beherrschten Banken und Einrichtungen (KfW usw.) vergeben, muss sichergestellt sein, dass diese mit dem Erhalt oder Aufbau einer bestimmten Zahl an Arbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit verbunden werden. Erfolgt dies in einer wirtschaftlichen Notlage, muss die Bindungsdauer mindestens an die Dauer der genehmigten Kurzarbeit sowie zwei Jahre danach gekoppelt werden.

Für die Genehmigung muss  die betriebliche Vertretung der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamt-/Konzernbetriebsrat) zuvor angehört werden, so einer vorhanden ist.

Ausnahmen können nur für den Fall der Insolvenz und für personen- sowie  verhaltensbedingte  Kündigungen vorgesehen werden.

Für die o.g. Dauer (Kurzarbeit plus zwei Jahre) sind Hilfen ebenfalls daran zu koppeln, dass keine weitergehenden Sachleistungen, Boni, Gratifikationen o.ä. an die Mitglieder des Vorstands gewährt werden.

Verstoßen Unternehmen hiergegen, muss neben der Rückforderung der o.g. Hilfen vorgesehen werden, dass diese Unternehmen und ggf. Unternehmen desselben Konzerns für mindestens fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen und Hilfen ausgeschlossen werden.

Begründung:

Gerade die Pandemiezeit und dabei die vergebenen Hilfen für Unternehmen in Notlage haben gezeigt, dass dann trotz  möglicher Kurzarbeit Arbeitsplätze abgebaut wurden, z.T. sogar obwohl Kurzarbeit von der Arbeitsagentur genehmigt wurde. Aber auch bereits zuvor kam es zu missbräuchlich genutzten Hilfen dieser Art (z.B. Betriebsschließung am Ort A und Neueröffnung in B nur um Steuerbefreiung o.ä. zu kassieren), so dass diese Regelung nicht nur für Pandemiezeiten vorzusehen ist.

Lt. Spiegel Nr. 5/21 habe ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des dt. Bundesstages ergeben, dass diese Verknüpfung ähnlich wie in Österreich auch in Deutschland zulässig sei.

Mit der Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Kurzarbeit (KuG und Transfer-KuG) wurde ein Instrument zur Erhalt der Arbeitsplätze geschaffen, das manche Unternehmen dann nutzten, um trotz weiterer Hilfen Arbeitsplätze  abzubauen.

Veröffentlicht am 18.04.2021

 

AnträgeAnträge 2019 Postversorgung wieder in öffentl. Hand und Bürgerversg. auch für die Rente

Rückführung der Deutschen Post / DHL in die Öffentliche Hand!

 

Die Mitgliedervollversammlung der SPD Main-Kinzig möge folgenden Antrag der  Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Main-Kinzig beschließen:

 

Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, durch eine Gesetzesinitiative die Privatisierung der Deutschen Post / DHL rückgängig zu machen und dem dauerhaften Missmanagement durch fachfremde Manager ein Ende zu bereiten.

Hilfsweise soll dieses Thema in das Wahlprogramm der SPD aufgenommen werden.

 

Begründung:

Seit der Privatisierung vor mehr als 20 Jahren wurden die Leistungen der Deutschen Post / DHL in einem schleichenden Verfahren immer weiter zurückgefahren.

  • Was einst zur Verbesserung der Leistungsstrukturen und Abkehr vom Berufsbeamtentum gedacht war, hat sich als arbeitnehmerfeindlicher und sozial unverträglicher Fehler herausgestellt, den es nun zu korrigieren gilt.

    Der einzige Nutzen der Privatisierung sind die Gehälter der obersten Führungsschicht, die ehemals im unteren 6-stelligen Bereich angesiedelt waren und mittlerweile im 1 – 2-stelligen Millionenbereich liegen

     
  • Die Deutsche Post ist mittlerweile in über 220 Länder weltweit tätig, investiert dort in Infrastruktur und Logistik, anstatt für eine vernünftige flächendeckende Versorgung in Deutschland zu sorgen
  • Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gehört unabdingbar zur Daseinsvorsorge.
  • Poststellen wurden geschlossen und durch schlecht ausgebildete Agenturen ersetzt, die teilweise auch nur einen eingeschränkten Leistungsumfang anbieten.
  • Mangels interessierter Einzelhandelsunternehmen bzw. fehlender Infrastruktur gelingt es der Post nicht die notwendige flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit den Postdienstleistungen sicher zu stellen!
  • Aus Kostengründen wurden die Zustellbezirke so vergrößert und die Zusteller mit zusätzlichen Aufgaben (Verteilen von Werbung!) so belastet, dass sie bei hohem Aufkommen den zugeteilten Bezirk nicht schaffen und die Zustellung um ein oder auch mehrere Tagen verschieben.
  • Teilweise erfolgt an manchen Tagen keine Zustellung mehr.
    Eine zeitnahe Zustellung ist jedoch sowohl für Industrie und Handel als auch für Privatkunden unabdingbar (z.B. wg. einzuhaltender Fristen!)
  • Aus Kostengründen werden Leistungen wie z.B. die Paketzustellung an Subunternehmer vergeben. Die jedoch vielfach diese Leistungen ebenfalls an Subunternehmer vergeben.
    • Dies führt zu Dumpinglöhnen, teils deutlich unter Mindestlohnniveau, die dann wieder auf Staatskosten aufgestockt werden (HARTZ IV).
    • Oder die Zusteller werden als „selbstständige“ Zusteller geführt, die häufig nicht mal in der Lage sind ihre Sozialversicherung zu bedienen.
    • Diese Paketzusteller kommen häufig aus Osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten, Teils ohne Grundkenntnisse der Deutschen Sprache. Häufig ohne Kenntnisse der zu bedienenden Region.
    • Immer öfter wurden und werden Pakete ohne Zustellversuch direkt bei der Postagentur abgeladen. Die Abholscheine ebenfalls in der Agentur geschrieben und dann nur die Abholscheine an die Haushalte verteilt!
      Teils wurden sogar die Abholscheine nicht verteilt, was dann dazu führte, dass die Pakete an den Absender zurückgingen, da die Empfänger ja nicht wussten, dass sie ein Paket abholen können.

       
    • Insbesondere für ältere und behinderte Empfänger ist diese Zustell-Praxis mit unzumutbaren Belastungen verbunden.
       

Die AfA Main-Kinzig wird sich daher in Zukunft mit den Gewerkschaften dafür stark machen, dass diese für Menschen unwürdigen Beschäftigungsverhältnisse abgeschafft werden und durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt wird.

AfA MKK    März 2019

 

 

Veröffentlicht am 24.04.2019

 

AnträgeAnträge 2017: Gegen Missbrauch bei Sachgrundbefristungen

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Gegen Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

Adressat: SPD-UB Main Kinzig am 29.4. 2017

Antrag: zur Weiterleitung/Vorlage an den SPD-Bezirksparteitag am 19./20.5.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion  und der SPD-Parteivorstand werden aufgefordert, geeignete gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen sowie in das Regierungsprogramm 2017-2021  aufzunehmen, dass der sog. institutionelle Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen im Sinne von § 14 Abs.1  TzBG künftig unterbleibt, insbesondere

  1. Die Zahl der möglichen Sachgrundbefristungen für denselben Arbeitnehmer  auf max. 5 Verträge zu beschränken
  2. Die Gesamtdauer auf max. 5 Jahre zu beschränken, wobei  Unterbrechungen bis max. 6 Monaten nicht als Unterbrechung im Rechtssinne  zählen
  3. Bei Verstoß gegen 1 oder 2) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht
  4. Dass vorangegangene Leiharbeitsverhältnisse jedenfalls dann bei  der Gesamtdauer mitzählen, wenn die Verleihfa. ein  Konzernunternehmen (mindestens zu 51%) war.

 Vorbeschäftigungszeiten im Entleihunternehmen aus nicht konzernangehörigen Verleihunternehmen oder auf Grund von Werk-/Dienstverträgen sind zur Hälfte anzurechnen, wenn die Beschäftigung mit derselben oder vergleichbarer Tätigkeit erfolgte.

Begründung: S. 2

Veröffentlicht am 01.06.2017

 

Anträge2016 haben wir 3 Anträge beschlossen

Zur Vorlage an die AfA-Bundeskonferenz im April 2016 haben wir folgende 3 Anträge beschlossen:

Themen: Schutz gegen Berufsunfähigkeit in der Rentenversicherung

Für einen Mindestlohn zum Leben

Für eine paritätische Finanzierung der Kranken- und Pflegevesicherung

 

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Für Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Adressat: AfA-Bundeskonferenz am 24.4.2016

Antrag: Die AfA-Bundeskonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um in Deutschland wieder einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit in der Deutschen Rentenversicherung für alle Versicherten zu gewährleisten.

Die Finanzierung ist durch eine stufenweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf Einkommen bis 7000,- € br,/Monat mit paritätischen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bis spätestens 1.1.2018 sicherzustellen.

Begründung:
 

In der Vergangenheit wurde in der Dt. Rentenversicherung der Berufsunfähigkeitsschutz im Jahre 2001 dergestalt „eingefroren“, dass lt. §  240 SGB VI nur noch Versicherte Berufsschutz haben, wenn sie bis zum Stichtag  2.Januar 1961 geboren wurden. Alle Nachgeborenen bestraft das Leben. D.h., dass gerade junge Eltern nach ihrer Ausbildung nahezu gezwungen sind, private Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen, um sich und ihre Familien gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Das wurde ein gigantisches Geschäft für die private Versicherungswirtschaft mit hohen Abschlusskosten für die Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anfielen.

Auch stellte das insoweit ein Abschied aus der paritätischen Beitragszahlung  in der Rentenversicherung dar, weil sich die Arbeitgeber an den Kosten einer privaten Versicherung nicht beteiligen müssen und diese die Arbeitnehmer allein tragen müssen.

Diese Ungleichheit muss  beseitigt werden, da sie durch nichts zu rechtfertigen ist.

 

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Für einen Mindestlohn zum Leben

Adressat: AfA-Bundeskonferenz am 24.4.2016

Antrag: Die AfA- Bundeskonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Mindestlohn  wie folgt auszubauen:

1) unverzügliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- €/Stunde spätestens zum 1.1.2017

2) unverzügliche Beschränkung der Ausnahmen auf von der Ausbildungs-/Studienordnung vorgeschrieben  Schüler-/Studienpraktika bis maximal 3 Monate. Danach muss mindestens die tarifliche hilfsweise die ortsübliche Ausbildungsvergütung der jeweiligen Branche während des Praktikums gezahlt werden.

3) für Langzeitarbeitslose ( ein Jahr und mehr arbeitslos) maximal Absenkung auf 80% des Mindestlohns für maximal 3 Monate nach Einstellung

4) keine Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und von Erschwerniszuschlägen wie die für Nacht-/ Sonn- und Feiertagsarbeit auf den Mindestlohn

Begründung:
Am 1.1.2015 trat das MiLoG in Kraft, wonach ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €/Stunde galt. Es wurden jedoch ein unfangreicher Katalog von Ausnahmen in §§ 22 und 24  für Zeitungszusteller, Jugendliche u.a. aufgenommen, der in diesem Umfang nicht gerechtfertigt war. Die Ausnahme für Jugendliche unter 18 stellt wahrscheinlich sogar eine ungerechtfertigte Altersdikriminierung dar. Dieser Ausnahmekatalog muss auf das unbedingt notwendige Maß für Praktikanten und Langzeitarbeitslose zurückgeführt werden. Wenn ein Praktikant z.B. für das Fachabitur 3 Monate in einem Betrieb gearbeitet hat, leistet er danach mindestens dasselbe wie ein Auszubildender. Bisher ist hierzu nichts geregelt, sodass  die „Generation Praktikum“ für umsonst oder  auf Dumpingbasis arbeitet.

Der Höhe nach war bereits bei Inkraftreten der Lohn allenfalls für ledige Arbeitnehmer ohne Familie ausreichend, um das Existenzminimum abzudecken. Heute ist auch das nicht mehr der Fall:   § 850c ZPO legt für Ledige ohne Unterhaltspflichten das unpfändbare Einkommen auf 1080,- € netto/Monat fest. Die sog. Mindestlohnkommission muss spätesten zum 1.1.2017 den Mindestlohn auf 12,- €/Std. brutto (entspricht in St.Kl. 1 ca. € 1404,- netto)  anheben, um einen angemessenen Lohn zum Leben abzusichern.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat bereits in einer umfangreichen Rechtsprechung entschieden, dass Weihnachts-/Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge nicht auf den Mindestlohn anzurechnen sind, da sie eine eigenständige Zweckbestimmung haben. Insoweit wird das umgesetzt, was bereits Rechtsprechung ist.

 

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung

Adressat: AfA-Bundeskonferenz am 24.4.2016

Die AfA-Bundeskonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um in Deutschland wieder eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten.

Die Finanzierung steigender Kosten ist bei Bedarf durch  Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in 2 Stufen (1.1.2017 und 1.1.2018)  auf Einkommen bis 7000,- € br,/Monat mit paritätischen prozentualen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bis spätestens 1.1.2018 sicherzustellen.

Begründung:
 

In der Vergangenheit erfolgte 2011  in Deutschland der Abschied von der paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Einführung eines Zusatzbeitrags allein für Arbeitnehmer (im Schnitt 1,1%), wenn den Kassen die Beitragseinnahmen zur Finanzierung der Leistungen nicht ausreichen. Der Arbeitgeberbeitrag wurde eingefroren.

Diese Ungleichheit muss  wieder beseitigt werden, da sie durch nichts gerechtfertigt ist.

Um die zu erwartenden steigenden Kosten in der Kranken-/Pflegeversicherung abzudecken, ist die Beitragsbemessungsgrenze bei Bedarf stufenweise auf € 7000,- brutto/Monat bis 1.1.2018 anzuheben.

Veröffentlicht am 24.03.2016

 

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