Antrag an AfA-Bundeskonferenz 2021
Subventionen der öffentl. Hand nur mit Arbeitsplatzgarantie
Werden Subventionen, Kredite, Sachleistungen oder Hilfen gleich welcher Art an Unternehmen von der öffentlichen Hand oder von staatlich beherrschten Banken und Einrichtungen (KfW usw.) vergeben, muss sichergestellt sein, dass diese mit dem Erhalt oder Aufbau einer bestimmten Zahl an Arbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit verbunden werden. Erfolgt dies in einer wirtschaftlichen Notlage, muss die Bindungsdauer mindestens an die Dauer der genehmigten Kurzarbeit sowie zwei Jahre danach gekoppelt werden.
Für die Genehmigung muss die betriebliche Vertretung der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamt-/Konzernbetriebsrat) zuvor angehört werden, so einer vorhanden ist.
Ausnahmen können nur für den Fall der Insolvenz und für personen- sowie verhaltensbedingte Kündigungen vorgesehen werden.
Für die o.g. Dauer (Kurzarbeit plus zwei Jahre) sind Hilfen ebenfalls daran zu koppeln, dass keine weitergehenden Sachleistungen, Boni, Gratifikationen o.ä. an die Mitglieder des Vorstands gewährt werden.
Verstoßen Unternehmen hiergegen, muss neben der Rückforderung der o.g. Hilfen vorgesehen werden, dass diese Unternehmen und ggf. Unternehmen desselben Konzerns für mindestens fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen und Hilfen ausgeschlossen werden.
Begründung:
Gerade die Pandemiezeit und dabei die vergebenen Hilfen für Unternehmen in Notlage haben gezeigt, dass dann trotz möglicher Kurzarbeit Arbeitsplätze abgebaut wurden, z.T. sogar obwohl Kurzarbeit von der Arbeitsagentur genehmigt wurde. Aber auch bereits zuvor kam es zu missbräuchlich genutzten Hilfen dieser Art (z.B. Betriebsschließung am Ort A und Neueröffnung in B nur um Steuerbefreiung o.ä. zu kassieren), so dass diese Regelung nicht nur für Pandemiezeiten vorzusehen ist.
Lt. Spiegel Nr. 5/21 habe ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des dt. Bundesstages ergeben, dass diese Verknüpfung ähnlich wie in Österreich auch in Deutschland zulässig sei.
Mit der Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Kurzarbeit (KuG und Transfer-KuG) wurde ein Instrument zur Erhalt der Arbeitsplätze geschaffen, das manche Unternehmen dann nutzten, um trotz weiterer Hilfen Arbeitsplätze abzubauen.