Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Hessen-Süd
Geplante Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind
sozialpolitischer Rückschritt
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD Hessen-Süd (AfA) kritisiert die aktuell diskutierten Reformüberlegungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und insbesondere die geplante Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall scharf.
Nach Berichten aus Koalitions- und Regierungskreisen wird im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem eine Reduzierung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geprüft, darunter auch eine mögliche Verkürzung der bisherigen sechswöchigen Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber sowie weitergehende Einschränkungen bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall.
Krankheit darf nicht zum finanziellen Risiko werden.
Die AfA warnt davor, die finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Krankheitsfall aufzuweichen. Die Lohnfortzahlung von 100 Prozent für bis zu sechs Wochen ist ein zentraler sozialstaatlicher Schutzmechanismus und Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.
„Wer krank ist, muss sich auf Genesung konzentrieren können – ohne Angst vor Einkommensverlusten. Eine Kürzung der Lohnfortzahlung würde genau das Gegenteil bewirken“, erklärt die AfA Hessen-Süd
Falsche Prioritäten in der Reformdebatte
Die derzeitige Debatte über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Einschätzung der AfA zu stark auf Kostensenkung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verengt. Statt soziale Leistungen zu kürzen, müssten strukturelle Ursachen der Finanzierungsprobleme in den Blick genommen werden – etwa
Preisentwicklungen im Gesundheitswesen, Effizienzdefizite und eine gerechtere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Belastung der Beschäftigten steigt bereits.
Bereits jetzt steigen die Krankenkassenbeiträge für Versicherte in vielen Bereichen spürbar. Gleichzeitig verzeichnen Arbeitgeber wachsende Kosten durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die zuletzt auf rund 82 Milliarden Euro jährlich geschätzt wurden . Diese Entwicklung darf jedoch nicht einseitig zulasten der Beschäftigten „gelöst“ werden.
AfA Hessen-Süd fordert soziale Ausrichtung der Reform
Die AfA fordert die politisch Verantwortlichen auf, die geplante Reform der
Krankenversicherung sozial gerecht auszugestalten:
1. Keine Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
2. Stärkung der solidarischen Finanzierung der GKV
3. Fokus auf gerechte Einnahmeseite statt Leistungskürzungen
4. Schutz von Beschäftigten vor zusätzlichen finanziellen Risiken bei Krankheit
Fazit
Eine moderne Gesundheitspolitik darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfinden. Die AfA wird sich entschieden gegen jede Absenkung sozialer Schutzrechte im Krankheitsfall einsetzen.
SPD-Bezirk Hessen-Süd, Fischerfeldstr. 7-11, 60311 Frankfurt
im April 2026
@spd_hessen_sued
SPD Hessen-Süd
Fischerfeldstr. 7-11
60311 Frankfurt
Fon: 069 299888-0
Mail: beteiligung.bzhs@spd.de
www.spdhessensued.de
Veröffentlicht am 19.04.2026