Der Bundestag hat Ende Oktober 2016 noch mit einigen Änderungen das AÜG u.a. verabschiedet, u.a. tritt das Gesetz erst zum 1.4.17 in Kraft:
http://www.zeitarbeit-nachrichten.de/2016/10/26/arbeitsrecht-aueg-reform-passiert-den-bundestag-mit-einigen-aenderungen-auf-der-zielgerade/
Man hat u.a. die sog. Widerspruchslösung für LeihAN in § 9 Abs.3 nF geändert, wonach sie am Leiharbeitsverttrag festhalten können, wenn sich die Überlassung als unwirksam herausstellt. Diese muss bei der Arbeitsagentur abgegeben werden, wohl um Missbrauch zu verhindern.
Außerdem laufen die Fristen für die Übernahme (18 Monate) und für equal pay (9 Monate) erst ab 1.4.17.
Dadurch werden das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere Gesetze geändert. Kurz dazu:
1) Die Änderungen im AÜG halten sich leider an die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag, aber kaum darüber hinaus:
- mit Bezug auf TV BAP/DGB equal pay erst nach 9 Monaten (§ 8 AÜG nF), uU mit TV hinausschiebbar bis 15 Monate
- Übernahme nach 18 Monaten (§ 1 Abs.1b), die aber nur arbeitnehmerbezogen und nicht arbeitsplatzbezogen gezählt werden. Das geht ins Leere, weil die LeihAG die LeihAN dann immer kurz vorher austauschen oder die Entleiher gleich kündigen. Wenn ein TV eine Öffnungsklausel enthält, kann sogar durch BV bis zu 24 Monate die Übernahme hinausgeschoben werden.
- die sog. "Fallschirmlösung" (Umdeklarieren unwirksamer Werkverträge in Leiharbeit) wird zwar abgeschafft (§ §§ 1 Satz 4 und 11 Abs. 2). Aber dem LeihAN wird in § 9 Nr.1 eine "Widerspruchsmöglichkeit" binnen eines Monats eingeräumt, damit er beim Verleiher bleiben kann. Nach der letzten Änderung muss diese Erklärung gegenüber der Arbeitsagentur abgegeben werden. Bleibt es bei der rechtwidrigen Praxis, entsteht gleichwohl ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleihunt.
- Verbot von Streikbrucheinsatz für LeihAN (§ 11 Abs.5)
- LeihAN werden bei den Schwellenwerten im BetrVG und in der Unternehmensmitbestimmung berücksichtigt (entspricht i.W. der bisherigen Rspr.) - § 14
2) Bei den Werkverträgen nur Inforechte des Betriebsrats aber keine Mitbestimmungsrechte (§§ 80 Abs. 2 und 92 BetrVG)!
3) In einem § 611a BGB nF sollten Anhaltspunkte geschaffen werden, nach denen ein Arbeitsverhältnis angenommen wird, statt sog. Selbständigkeit. Das gab es schon einmal in § 7 Abs.1 SGB IV, wurde dann von der Schröder-Reg. schnellstens wieder gestrichen. Das sollte dem Zoll und der DRV die Prüftätigkeit erleichtern. Der Kriterienkatalog wurde inzwischen nach massiver Hetze dagegen wieder gestrichen und durch Allgemeinplätze ersetzt.
Gewerkschaftsforderungen nach einem Verbandsklagerecht, einem Mitbestimmungsrecht von BRen bei Einstellung von AN aus Werkverträgen und nach einer Beweislastumkehr bei Zweifel an Werkverträgen wurden nicht berücksichtigt.
Der 2.Gesetzentwurf wurde trotz interministerieller Abstimmung Ende Februar 2016 erneut "gestoppt" trotz Aufweichung des geplanten § 611a BGB, aus dem die Kriterien gestrichen und durch allg. Hinweise ersetzt wurden. Diesmal kamen die "Heckenschützen" von der CSU zum Zuge:
https://www.xing.com/communities/groups/arbeitsgemeinschaft-werkvertraege-und-zeitarbeit-1001636
Der am 17.2.16 vorgelegte 2. Referentenentwurf ging dann aber doch lt. Beschluss des Kabinetts in der Fassung vom 14.4.16 in die Ressortabstimmung der Ministerien.
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges__Papiere_et_al_/301__RefE_AU__G_Werkvertra__ge.pdf
Am 10.5.16 wurden noch weitere Verwässerungen auf Wunsch der CSU, hinter der sich die Arbeitgeber verstecken, im Koalitionsausschuss beschlossen, die dann am 1.6.16 in den Gesetzentwurf eingebaut und im Kabinett beschlossen wurden:
https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/bundeskabinett-beschliesst-aueg-reform
und hier geht`s zu Gesetzentwurf:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/referententwurf-arbeitnehmerueberlassungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Die Arbeitgeber hetzen weiter auch dagegen:
alles verfassungswidrig und/oder über den Koalitionsvertrag hinausgehend!
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2016/02/23/aug-reform-201617-der-referentenentwurf-ist-da/
Ministerin Nahles ist jedoch zuversichtlich, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Hoffen wir das Beste!