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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Kommunalwahlen in  Hessen vom 15.03.2026:

https://www.fr.de/hessen/kommunalwahlen-2026-in-hessen-live-ergebnisse-aller-staedte-karten-zr-94187360.html

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse der Bundestagswahlen vom 23.2.25 nach Wahlkreisen in Hessen:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/bundestagswahl-2025-hessen-ergebnisse-fuer-alle-wahlkreise-23-2-25-heute-106021652

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen 2024 :

https://uswahl.lpb-bw.de/usa-wahlergebnisse-2024

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2024:

https://www.hessenschau.de/politik/europawahl/ergebnisse/index.html

Wahlen für Bürgermeister und Landräte in Hessen:

https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/direktwahlen/index.html

 

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2024 in Berlin:

https://afa.spd.de/bundeskongresse

 

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

 

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Rentenreformvorschläge der Kommission

Bundespolitik

Rentenreform: Kompakt informiert

 

Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist

eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

Der Bericht der Rentenkommission wird gerade intensiv diskutiert, auch bei

uns in der Partei. Viele Mitglieder fragen sich, was die Vorschläge konkret

bedeuten, besonders für langjährig Versicherte, für Menschen in körperlich

belastenden Berufen, für die gesetzliche Rente als wichtigste Säule der

Alterssicherung und für die Gerechtigkeit zwischen den Generationen.

Genau darüber haben wir am vergangenen Freitag auch in einer Mitglieder-

Onlinekonferenz mit Bärbel Bas und Annika Klose gesprochen. Die vielen

Fragen und Rückmeldungen zeigen, wie groß Euer Interesse und wie

wichtig eine politische Einordnung und transparente Information sind.

Klar ist: Ohne eine Reform sinkt das Rentenniveau ab 2031 deutlich. 

Wir wollen, dass die Rente auch zukünftig zum Leben reicht. Für uns als

SPD gilt deshalb: Wer jahrzehntelang gearbeitet, eingezahlt und sein Leben

auf verlässliche Regeln aufgebaut hat, braucht Fairness und

Planungssicherheit.

Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein einvernehmlicher

Kompromiss. Das ist eine gute Grundlage für die Gesetzgebung, die nun

ansteht. Die Vorschläge weisen den Weg zu einem zukunftsfesten

Rentensystem. Für uns ist dabei ganz entscheidend: Die gesetzliche Rente

muss auch künftig die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben.

Viele Sorgen und Fragen, die uns dazu erreichen, sind entscheidend für die

weiteren Beratungen. Deshalb diskutieren wir die Vorschläge sorgfältig und

bewerten sie nach unseren sozialdemokratischen Maßstäben: Gerechtigkeit,

Respekt vor jeder Lebensleistung, Stabilität und Verlässlichkeit.

Hier auf S. 2  findest Du die wichtigsten Punkte, Argumente für Gespräche

vor Ort und Antworten auf zentrale Einwände.

Worum geht's? 

  • Die Rentenkommission hat einen Vorschlag für die größte Reform der letzten 25 Jahre vorgelegt. Ohne Reformen sinkt das Rentenniveau ab 2031 deutlich. Das wollen wir verhindern.
  • Für uns als SPD ist klar: Die gesetzliche Rente muss die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben.
  • Mehr Menschen sollen in die Rentenversicherung einzahlen. Das macht das System gerechter, stabiler und zukunftsfest.
  • Die neue kapitalgedeckte Ergänzung soll die gesetzliche Rente stärken, nicht ersetzen.
  • Jetzt bewerten wir die Vorschläge fair. Dabei behalten wir besonders die Interessen langjährig Versicherter und körperlich stark belasteter Beschäftigter im Blick.

FAQ Rentenreform

Warum hat die Bundesregierung eine Alterssicherungskommission

eingesetzt?

Im Koalitionsvertrag wurde unter anderem vereinbart,

"in einer Rentenkommission … bis zur Mitte der Legislatur eine neue

Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen

[zu] prüfen."

Am 07. Januar 2026 hat die Alterssicherungskommission auf Grundlage

eines Beschlusses des Bundeskabinetts ihre Arbeit begonnen.

Die Aufgabe der Kommission war es, Vorschläge zur zukünftigen

Ausgestaltung der Alterssicherung zu erarbeiten. Ihre Arbeit sollte die

Kommission bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 abschließen.

Sie hat weisungsfrei gearbeitet.

Wer war Mitglied dieser Alterssicherungskommission?

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die im Koalitionsvertrag

vereinbarte Rentenkommission eingesetzt. Die Deutsche

Rentenversicherung Bund nahm als Sachverständige an allen Sitzungen

teil. Die Kommission bestand aus:

  • zwei Vorsitzenden:
    • Prof. Dr. Constanze Janda und
    • Frank-Jürgen Weise,
  • drei stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen des Deutschen
  • Bundestags:
    • Annika Klose (SPD),
    • Dr. Florian Dorn (CSU) und
    • Pascal Reddig (CDU), und
  • acht wissenschaftlichen Mitgliedern:
    • Prof. Dr. Peter Bofinger,
    • Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen,
    • Prof. Dr. Georg Cremer,
    • Prof. Dr. Camille Logeay,
    • Dr. Monika Queisser,
    • Prof. Jörg Rocholl,
    • Prof. Dr. Silke Übelmesser und
    • Prof. Dr. Martin Werding.

Welche grundsätzlichen Positionen hat die SPD zur

Alterssicherungspolitik?

Die Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats.

Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs ist

eine verlässliche, gute Alterssicherung eine wesentliche Voraussetzung für

das Vertrauen in Staat und Politik sowie den sozialen Frieden in unserem

Land. Die anstehende Strukturreform der Alterssicherung muss

deshalb darauf ausgerichtet sein, für die Menschen heute und in Zukunft

ein verlässliches Einkommen im Alter sicherzustellen.  

Wir halten an dem bisherigen Grundkonsens fest, dass die Rentnerinnen

und Rentner am Wohlstandszuwachs unserer Gesellschaft und an den

Produktivitätszuwächsen teilhaben müssen. Die gesetzliche Rente ist

keine Basisabsicherung und darf es auch nicht werden. Sie ist und bleibt

die wesentliche Grundlage für die Alterssicherung der Menschen in

Deutschland. 

Die gesetzliche Rente ist die Altersabsicherung für in der Regel 

jahrzehntelange Beitragszahlung. Sie ist kein Geschenk. Aus den

individuell gezahlten Beiträgen ergeben sich Eigentumsansprüche. Wer

jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss auch im Alter

auf eine stabile und verlässliche Absicherung vertrauen können. 

Welche Vorteile bietet die gesetzliche Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung verbindet das

Versicherungsprinzip mit dem Grundgedanken des sozialen Ausgleichs.

Denn Rentenansprüche entstehen auch in Zeiten der Kindererziehung, der

familiären Pflege und des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Altersrenten werden zeitlich unbefristet bis ans Lebensende gezahlt.

Abgesichert werden auch die Risiken von Erwerbsminderung sowie

medizinischer Rehabilitation. Ebenso werden von der gesetzlichen

Rentenversicherung Präventionsleistungen und Leistungen zur Teilhabe

 am Arbeitsleben erbracht sowie Renten wegen Todes an Hinterbliebene

 gezahlt. Zudem trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte der

Krankenversicherungsbeiträge der Rentenbeziehenden.

Alle diese Vorteile der gesetzlichen Rente kann private Vorsorge in der

Regel nicht leisten.

Wie haben sich die Rentenausgaben und die Beitragssätze zur

Rentenversicherung in den letzten Jahren entwickelt?

In der aktuellen Debatte wird häufig behauptet, dass die Ausgaben für die

Alterssicherung "explodiert" seien. Richtig ist, dass die Ausgaben der

gesetzlichen Rentenversicherung gestiegen sind. Aber eine reine

Betrachtung der absoluten Ausgaben wäre verkürzt, denn alles wird teurer.

Seriös ist daher nur eine Betrachtung, die die Entwicklung der R

entenausgaben ins Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung setzt. Und

hier stellen wir fest: Der Anteil der Rentenausgaben am

Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 20 Jahren sogar rückläufig:

Er lag im Jahr 2003 bei 10,8 % und ist auf 9,2 % im Jahr 2024 gesunken –

obwohl im gleichen Zeitraum der Bevölkerungsanteil der älteren

Menschen angestiegen ist. Von einer Kostenexplosion kann also keine

Rede sein.  

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist in den

vergangenen Jahren nicht gestiegen, das Gegenteil ist der Fall. Der

Beitragssatz ist seit vielen Jahren stabil und liegt mit derzeit 18,6 % 

sogar unter dem Niveau von vor 30 Jahren. Zum Ende der Regierung Kohl

lag der Beitragssatz schon bei 20,3 %. 

Ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung nicht

überholt, wenn immer weniger aktiv Beschäftigte immer mehr

Rentnerinnen und Rentner finanzieren müssen? 

Rentenpolitik ist, anders als manche behaupten, kein Konflikt zwischen

Alt und Jung.

Im Gegenteil: Von einer gerechten und verlässlichen Rentenpolitik

profitieren die heute Jungen in Zukunft ebenso wie diejenigen, die in 15

Jahren in Rente gehen oder die aktuelle schon Rente beziehen.

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung (2026) hat ergeben,

dass von der durch die SPD durchgesetzten Stabilisierung des

Rentenniveaus auf 48 % auch heute sehr junge Menschen profitieren 

werden, die noch gar nicht im Erwerbsleben stehen.  

Es ist aber nicht allein entscheidend, wie viele Beschäftigte eine Rentnerin

oder einen Rentner finanzieren. Entscheidend ist auch, wie produktiv

diese Beschäftigten sind. Schon früher gab es große demografische

Veränderungen. Das Rentensystem ist trotzdem nicht zusammengebrochen

– auch weil die Beschäftigten produktiver wurden. Vereinfacht gesagt: 

Heute können 2 Beschäftigte deutlich mehr erwirtschaften als 6

Beschäftigte vor 60 Jahren. 

Warum ist eine Reform bei der Rente notwendig?

Der Druck auf die Finanzierung einer guten Alterssicherung wird in den

nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmen. Durch den demografischen

Wandel verändert sich das Verhältnis zwischen Menschen im

Rentenalter und Menschen im Erwerbsalter weiter.

In der Folge würden ohne weitere Maßnahmen das Rentenniveau für alle

deutlicher sinken und die Beiträge für Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber trotzdem steigen. Das wäre keine gute

Option. 

Welchen Vorschlag macht die Alterssicherungs-Kommission zum Gesamtversorgungsniveau?

Die Kommission empfiehlt als politische Zielgröße einer

lebensstandardsichernden Alterssicherung eine Nettoersatzquote von

mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.

Im Zusammenspiel aller drei Vorsorgesäulen soll damit für

Durchschnittsverdienende ein Gesamtversorgungsniveau von mindestens

 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Für

Geringverdiener sollte die Nettoersatzrate darüber liegen. Das ist sehr zu

begrüßen, denn damit gewinnt das Ziel der Lebensstandardsicherung 

im Alter wieder an Bedeutung und es ist klar, dass dies auch finanziert

werden muss.

Die Regelaltersgrenze soll erhöht werden - müssen jetzt alle bis 70

arbeiten?

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass sich das 

Renteneintrittsalter künftig an der Lebenserwartung orientieren soll.

Wenn Menschen länger leben, soll diese zusätzliche Zeit im Verhältnis 2:1

auf Arbeitszeit und Rentenzeit verteilt werden.

Der Anstieg beginnt erst ab 2032 in sehr kleinen Schritten. Ab dann

würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr

steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Dieser

Mechanismus wird aber kontinuierlich daraufhin überprüft, ob die

Grundannahmen über die Lebenserwartung wirklich zutreffen.

Wichtig ist: Es soll eine Sonderregelung für diejenigen langjährigen

Beitragszahlerinnen geben, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen

Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können

Was empfiehlt die Alterssicherungskommission, damit Beschäftigte

überhaupt erst gesund das Renteneintrittsalter erreichen können?

Ein höheres Renteneintrittsalter darf nicht losgelöst von der realen

Arbeitswelt diskutiert werden. Wer länger arbeiten soll, braucht bessere

Prävention, bessere Rehabilitation, altersgerechte Arbeitsplätze und

Ausnahmen für Menschen, die gesundheitlich nicht bis zur

Regelaltersgrenze durchhalten können. 

Die Alterssicherungskommission schlägt deshalb vor, das Prinzip

"Prävention vor Reha vor Rente" zu stärken. Dazu gehören eine

flächendeckende Ausweitung des zu Jahresbeginn 2026 eingeführten

Fallmanagements der Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

sowie des berufsbezogenen Gesundheitschecks ab 45 Jahren sowie eine

Stärkung der Rehabilitation. Das Reha-Budget soll sich stärker am 

tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren, damit notwendige

Leistungen nicht an finanziellen Restriktionen scheitern. Zugleich soll es

besseren Schutz für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte kurz vor

der Rente geben: Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen

nicht mehr ausüben kann, soll nach einer Gesundheitsprüfung einen

erleichterten Zugang zur Rente erhalten.Es soll nicht auf andere

Berufsfelder verwiesen werden oder zu Fort- und Weiterbildungen

verpflichtet werden können.

 

Warum braucht es eine zusätzliche kapitalgedeckte Rente?

Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, einen Teil der

Rentenbeiträge künftig am Kapitalmarkt anzulegen.

Dazu soll ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden, der paritätisch von A

rbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert 

wird und stufenweise jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte steigt, bis er

insgesamt 2 Prozentpunkte erreicht hat. Die zusätzlichen Beiträge sollen

in einen staatlich organisierten Kapitalstock fließen. Das Rentenniveau

soll dadurch perspektivisch gesichert werden und langfristig sogar wieder

steigen. Davon wird besonders die heute junge Generation profitieren. 

Wichtig war für die SPD, dass diese kapitalgedeckte Zusatzrente on top 

eingeführt wird, also dem Umlageverfahren keine finanziellen Mittel

entzogen werden, und dass sie paritätisch finanziert wird, also die

Arbeitgeber substanziell beteiligt werden.  

Werden die Renten auch in Zukunft steigen?

Rentenerhöhungen folgen dem Grundsatz, dass die Rentnerinnen und

Rentner an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilhaben sollen.

Diesen Grundsatz haben SPD und CDU/CSU bereits 1957 mit der

Einführung der dynamischen Rente gemeinsam beschlossen und dies

muss auch weiterhin Gültigkeit haben. Die Teilhabe an der

Wohlstandsentwicklung wird umgesetzt, indem die Renten der

Entwicklung der Löhne folgen.  

Bereits vor 20 Jahren wurde der "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, der

dafür sorgt, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne, wenn

sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnerinnen zulasten

der Beitragszahler ändert. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor ist derzeit bis

2031 ausgesetzt, damit das Rentenniveau auf 48 % stabil bleibt. 

Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die Dämpfungsfaktoren

in der Rentenanpassungsformel, Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor, ab

2032 wieder einzuführen, wodurch das Rentenniveau absinkt. Um dies

auszugleichen und in der Summe mittelfristig ein Rentenniveau von 48

Prozent zu sichern, soll die Kapitalrente eingeführt werden. Perspektivisch

geht die Alterssicherungskommission sogar davon aus, dass das Rentenniveau

ab Mitte der 2040er Jahre durch die Kapitalrente – also den staatlich

organisierten Kapitalstock – wieder steigen wird.   

Für rentennahe Jahrgänge, die davon noch nicht profitieren, garantiert eine

Übergangsregelung den Renteneintritt mit 48 Prozent. Die laufenden Renten

aus dem Umlageverfahren dieser Jahrgänge werden – wie für den gesamten

Rentenbestand – entsprechend der geltenden Formel mit den

Dämpfungsfaktoren jährlich erhöht.   

Was macht ihr gegen Altersarmut?

Mit der Einführung der Grundrente haben wir als SPD die Lebensleistung

von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder

Angehörige gepflegt haben, besser honoriert und kleine Renten bei

langjähriger Erwerbs- und Familienarbeit gezielt aufgewertet

Die Alterssicherungskommission empfiehlt jetzt, dass ein neuer Freibetrag

für Renten in der Grundsicherung im Alter eingeführt werden soll. Das

begrüßen wir ausdrücklich. Die Leistungen der gesetzlichen Renten sollen

damit zukünftig nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter

angerechnet werden. Das bedeutet, dass derjenige, der gearbeitet hat, immer

mehr hat als derjenige, der keine oder geringe Beiträge eingezahlt hat. 

Kommt der Einstieg in die Erwerbstätigenversicherung?

Eine Erwerbstätigenversicherung macht das Rentensystem gerechter und

stabiler. Die Idee ist klar und einfach: Wer arbeitet, zahlt ein. Nicht nur

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige,

Beamtinnen und Beamte sowie politische Mandatsträgerinnen und

Mandatsträger sollen Teil eines gemeinsamen Systems sein. Das erhöht auch

die Akzeptanz für das System und stärkt die Solidargemeinschaft.  

Als Idealbild hat sich die Alterssicherungskommission in ihrem Bericht auf eine Erwerbstätigenversicherung verständigt.

In einem ersten Umsetzungsschritt sollen dazu neue Selbständige, die nicht

obligatorisch abgesichert sind, verpflichtend und ohne Opt-out in die

gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits Selbständige

sollen auch von der Versicherungspflicht umfasst werden, jedoch mit der

Möglichkeit, voraussetzungslos rausoptieren zu können.

Außerdem sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestags und der

Landesparlamente und Vorstände von Aktiengesellschaften in die

Rentenversicherung einbezogen werden.

Beamtinnen und Beamte sollen perspektivisch ebenfalls in die

Rentenversicherung einbezogen werden. Bis dahin sollen Reformen in der

gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen

 werden. Zudem soll die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden

und es soll eine Verpflichtung zur Rücklagenbildung geben. 

Warum sollen Minijobs abgeschafft werden?

Aus arbeitsmarktpolitischer und rentenpolitischer Sicht spricht alles dafür, den

steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs in

ihrer heutigen Form auslaufen zu lassen. Die Alterssicherungskommission

empfiehlt dazu, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche

Rentenversicherung einzubeziehen. Für Schülerinnen und Schüler soll es

Ausnahmen geben. 

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, so genannte Minijobs, gibt es

bereits seit 1972. Der ursprüngliche Gedanke war, dass diese

Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme sein sollten, um kurzfristige

Auftragsspitzen in Betrieben abzudecken. Im Laufe der Jahrzehnte sind diese

Arbeitsverhältnisse aber rasant angestiegen. Derzeit arbeiten ca. 4 Millionen

Menschen in einem ausschließlichen Minijob und ca. 3,5 Millionen in einem

geringfügigen Nebenjob, also neben einer sozialversicherungspflichtigen

Hauptbeschäftigung.

Der Gedanke, dass geringfügige Beschäftigung eine Brücke in

sozialversicherungspflichtige Arbeit sein soll, hat sich nicht bewahrheitet.

Tatsächlich verdrängen Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige

Teilzeitjobs. Statt Übergänge zu erleichtern, werden Minijobs für viele eher

zur Falle, in der sie langfristig hängen bleiben, mit der Folge, dass vor allem

Frauen in die Altersarmut geraten. Hinzu kommt, dass geltendes Arbeitsrecht

(Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw.) auch bei Minijobs

uneingeschränkt gilt, in der Praxis aber oft den Beschäftigten vorenthalten wird. 

Wichtig: Für Rentnerinnen und Rentner gibt es die Aktivrente. Mit der

beschlossenen Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner ab Erreichen der

Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.

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  • Arbeiten, anpacken, füreinander da sein – das hält unsere Gesellschaft
  • zusammen. Und wer sein Leben lang mitträgt, soll im Alter gut leben
  • können. Wir sorgen dafür, dass die Rente sicher bleibt. Für alle
  • Generationen. Heute und morgen. Jetzt informieren: spd.de/rente
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  • Dann informier Dich einfach auf spd.de/rente