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Warum hat die Bundesregierung eine Alterssicherungskommission
eingesetzt?
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Im Koalitionsvertrag wurde unter anderem vereinbart,
"in einer Rentenkommission … bis zur Mitte der Legislatur eine neue
Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen
[zu] prüfen."
Am 07. Januar 2026 hat die Alterssicherungskommission auf Grundlage
eines Beschlusses des Bundeskabinetts ihre Arbeit begonnen.
Die Aufgabe der Kommission war es, Vorschläge zur zukünftigen
Ausgestaltung der Alterssicherung zu erarbeiten. Ihre Arbeit sollte die
Kommission bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 abschließen.
Sie hat weisungsfrei gearbeitet.
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Wer war Mitglied dieser Alterssicherungskommission?
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Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die im Koalitionsvertrag
vereinbarte Rentenkommission eingesetzt. Die Deutsche
Rentenversicherung Bund nahm als Sachverständige an allen Sitzungen
teil. Die Kommission bestand aus:
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- zwei Vorsitzenden:
- Prof. Dr. Constanze Janda und
- Frank-Jürgen Weise,
- drei stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen des Deutschen
- Bundestags:
- Annika Klose (SPD),
- Dr. Florian Dorn (CSU) und
- Pascal Reddig (CDU), und
- acht wissenschaftlichen Mitgliedern:
- Prof. Dr. Peter Bofinger,
- Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen,
- Prof. Dr. Georg Cremer,
- Prof. Dr. Camille Logeay,
- Dr. Monika Queisser,
- Prof. Jörg Rocholl,
- Prof. Dr. Silke Übelmesser und
- Prof. Dr. Martin Werding.
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Welche grundsätzlichen Positionen hat die SPD zur
Alterssicherungspolitik?
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Die Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats.
Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs ist
eine verlässliche, gute Alterssicherung eine wesentliche Voraussetzung für
das Vertrauen in Staat und Politik sowie den sozialen Frieden in unserem
Land. Die anstehende Strukturreform der Alterssicherung muss
deshalb darauf ausgerichtet sein, für die Menschen heute und in Zukunft
ein verlässliches Einkommen im Alter sicherzustellen.
Wir halten an dem bisherigen Grundkonsens fest, dass die Rentnerinnen
und Rentner am Wohlstandszuwachs unserer Gesellschaft und an den
Produktivitätszuwächsen teilhaben müssen. Die gesetzliche Rente ist
keine Basisabsicherung und darf es auch nicht werden. Sie ist und bleibt
die wesentliche Grundlage für die Alterssicherung der Menschen in
Deutschland.
Die gesetzliche Rente ist die Altersabsicherung für in der Regel
jahrzehntelange Beitragszahlung. Sie ist kein Geschenk. Aus den
individuell gezahlten Beiträgen ergeben sich Eigentumsansprüche. Wer
jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss auch im Alter
auf eine stabile und verlässliche Absicherung vertrauen können.
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Welche Vorteile bietet die gesetzliche Rentenversicherung?
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Die Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung verbindet das
Versicherungsprinzip mit dem Grundgedanken des sozialen Ausgleichs.
Denn Rentenansprüche entstehen auch in Zeiten der Kindererziehung, der
familiären Pflege und des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Altersrenten werden zeitlich unbefristet bis ans Lebensende gezahlt.
Abgesichert werden auch die Risiken von Erwerbsminderung sowie
medizinischer Rehabilitation. Ebenso werden von der gesetzlichen
Rentenversicherung Präventionsleistungen und Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben erbracht sowie Renten wegen Todes an Hinterbliebene
gezahlt. Zudem trägt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte der
Krankenversicherungsbeiträge der Rentenbeziehenden.
Alle diese Vorteile der gesetzlichen Rente kann private Vorsorge in der
Regel nicht leisten.
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Wie haben sich die Rentenausgaben und die Beitragssätze zur
Rentenversicherung in den letzten Jahren entwickelt?
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In der aktuellen Debatte wird häufig behauptet, dass die Ausgaben für die
Alterssicherung "explodiert" seien. Richtig ist, dass die Ausgaben der
gesetzlichen Rentenversicherung gestiegen sind. Aber eine reine
Betrachtung der absoluten Ausgaben wäre verkürzt, denn alles wird teurer.
Seriös ist daher nur eine Betrachtung, die die Entwicklung der R
entenausgaben ins Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung setzt. Und
hier stellen wir fest: Der Anteil der Rentenausgaben am
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 20 Jahren sogar rückläufig:
Er lag im Jahr 2003 bei 10,8 % und ist auf 9,2 % im Jahr 2024 gesunken –
obwohl im gleichen Zeitraum der Bevölkerungsanteil der älteren
Menschen angestiegen ist. Von einer Kostenexplosion kann also keine
Rede sein.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist in den
vergangenen Jahren nicht gestiegen, das Gegenteil ist der Fall. Der
Beitragssatz ist seit vielen Jahren stabil und liegt mit derzeit 18,6 %
sogar unter dem Niveau von vor 30 Jahren. Zum Ende der Regierung Kohl
lag der Beitragssatz schon bei 20,3 %.
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Ist das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
überholt, wenn immer weniger aktiv Beschäftigte immer mehr
Rentnerinnen und Rentner finanzieren müssen?
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Rentenpolitik ist, anders als manche behaupten, kein Konflikt zwischen
Alt und Jung.
Im Gegenteil: Von einer gerechten und verlässlichen Rentenpolitik
profitieren die heute Jungen in Zukunft ebenso wie diejenigen, die in 15
Jahren in Rente gehen oder die aktuelle schon Rente beziehen.
Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung (2026) hat ergeben,
dass von der durch die SPD durchgesetzten Stabilisierung des
Rentenniveaus auf 48 % auch heute sehr junge Menschen profitieren
werden, die noch gar nicht im Erwerbsleben stehen.
Es ist aber nicht allein entscheidend, wie viele Beschäftigte eine Rentnerin
oder einen Rentner finanzieren. Entscheidend ist auch, wie produktiv
diese Beschäftigten sind. Schon früher gab es große demografische
Veränderungen. Das Rentensystem ist trotzdem nicht zusammengebrochen
– auch weil die Beschäftigten produktiver wurden. Vereinfacht gesagt:
Heute können 2 Beschäftigte deutlich mehr erwirtschaften als 6
Beschäftigte vor 60 Jahren.
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Warum ist eine Reform bei der Rente notwendig?
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Der Druck auf die Finanzierung einer guten Alterssicherung wird in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmen. Durch den demografischen
Wandel verändert sich das Verhältnis zwischen Menschen im
Rentenalter und Menschen im Erwerbsalter weiter.
In der Folge würden ohne weitere Maßnahmen das Rentenniveau für alle
deutlicher sinken und die Beiträge für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber trotzdem steigen. Das wäre keine gute
Option.
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Welchen Vorschlag macht die Alterssicherungs-Kommission zum Gesamtversorgungsniveau?
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Die Kommission empfiehlt als politische Zielgröße einer
lebensstandardsichernden Alterssicherung eine Nettoersatzquote von
mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
Im Zusammenspiel aller drei Vorsorgesäulen soll damit für
Durchschnittsverdienende ein Gesamtversorgungsniveau von mindestens
70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht werden. Für
Geringverdiener sollte die Nettoersatzrate darüber liegen. Das ist sehr zu
begrüßen, denn damit gewinnt das Ziel der Lebensstandardsicherung
im Alter wieder an Bedeutung und es ist klar, dass dies auch finanziert
werden muss.
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Die Regelaltersgrenze soll erhöht werden - müssen jetzt alle bis 70
arbeiten?
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Die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass sich das
Renteneintrittsalter künftig an der Lebenserwartung orientieren soll.
Wenn Menschen länger leben, soll diese zusätzliche Zeit im Verhältnis 2:1
auf Arbeitszeit und Rentenzeit verteilt werden.
Der Anstieg beginnt erst ab 2032 in sehr kleinen Schritten. Ab dann
würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr
steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Dieser
Mechanismus wird aber kontinuierlich daraufhin überprüft, ob die
Grundannahmen über die Lebenserwartung wirklich zutreffen.
Wichtig ist: Es soll eine Sonderregelung für diejenigen langjährigen
Beitragszahlerinnen geben, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
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Was empfiehlt die Alterssicherungskommission, damit Beschäftigte
überhaupt erst gesund das Renteneintrittsalter erreichen können?
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Ein höheres Renteneintrittsalter darf nicht losgelöst von der realen
Arbeitswelt diskutiert werden. Wer länger arbeiten soll, braucht bessere
Prävention, bessere Rehabilitation, altersgerechte Arbeitsplätze und
Ausnahmen für Menschen, die gesundheitlich nicht bis zur
Regelaltersgrenze durchhalten können.
Die Alterssicherungskommission schlägt deshalb vor, das Prinzip
"Prävention vor Reha vor Rente" zu stärken. Dazu gehören eine
flächendeckende Ausweitung des zu Jahresbeginn 2026 eingeführten
Fallmanagements der Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
sowie des berufsbezogenen Gesundheitschecks ab 45 Jahren sowie eine
Stärkung der Rehabilitation. Das Reha-Budget soll sich stärker am
tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren, damit notwendige
Leistungen nicht an finanziellen Restriktionen scheitern. Zugleich soll es
besseren Schutz für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte kurz vor
der Rente geben: Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr ausüben kann, soll nach einer Gesundheitsprüfung einen
erleichterten Zugang zur Rente erhalten.Es soll nicht auf andere
Berufsfelder verwiesen werden oder zu Fort- und Weiterbildungen
verpflichtet werden können.
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Warum braucht es eine zusätzliche kapitalgedeckte Rente?
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Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, einen Teil der
Rentenbeiträge künftig am Kapitalmarkt anzulegen.
Dazu soll ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden, der paritätisch von A
rbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert
wird und stufenweise jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte steigt, bis er
insgesamt 2 Prozentpunkte erreicht hat. Die zusätzlichen Beiträge sollen
in einen staatlich organisierten Kapitalstock fließen. Das Rentenniveau
soll dadurch perspektivisch gesichert werden und langfristig sogar wieder
steigen. Davon wird besonders die heute junge Generation profitieren.
Wichtig war für die SPD, dass diese kapitalgedeckte Zusatzrente on top
eingeführt wird, also dem Umlageverfahren keine finanziellen Mittel
entzogen werden, und dass sie paritätisch finanziert wird, also die
Arbeitgeber substanziell beteiligt werden.
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Werden die Renten auch in Zukunft steigen?
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Rentenerhöhungen folgen dem Grundsatz, dass die Rentnerinnen und
Rentner an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilhaben sollen.
Diesen Grundsatz haben SPD und CDU/CSU bereits 1957 mit der
Einführung der dynamischen Rente gemeinsam beschlossen und dies
muss auch weiterhin Gültigkeit haben. Die Teilhabe an der
Wohlstandsentwicklung wird umgesetzt, indem die Renten der
Entwicklung der Löhne folgen.
Bereits vor 20 Jahren wurde der "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, der
dafür sorgt, dass die Renten weniger stark steigen als die Löhne, wenn
sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnerinnen zulasten
der Beitragszahler ändert. Dieser Nachhaltigkeitsfaktor ist derzeit bis
2031 ausgesetzt, damit das Rentenniveau auf 48 % stabil bleibt.
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die Dämpfungsfaktoren
in der Rentenanpassungsformel, Nachhaltigkeits- und Beitragssatzfaktor, ab
2032 wieder einzuführen, wodurch das Rentenniveau absinkt. Um dies
auszugleichen und in der Summe mittelfristig ein Rentenniveau von 48
Prozent zu sichern, soll die Kapitalrente eingeführt werden. Perspektivisch
geht die Alterssicherungskommission sogar davon aus, dass das Rentenniveau
ab Mitte der 2040er Jahre durch die Kapitalrente – also den staatlich
organisierten Kapitalstock – wieder steigen wird.
Für rentennahe Jahrgänge, die davon noch nicht profitieren, garantiert eine
Übergangsregelung den Renteneintritt mit 48 Prozent. Die laufenden Renten
aus dem Umlageverfahren dieser Jahrgänge werden – wie für den gesamten
Rentenbestand – entsprechend der geltenden Formel mit den
Dämpfungsfaktoren jährlich erhöht.
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Was macht ihr gegen Altersarmut?
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Mit der Einführung der Grundrente haben wir als SPD die Lebensleistung
von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder
Angehörige gepflegt haben, besser honoriert und kleine Renten bei
langjähriger Erwerbs- und Familienarbeit gezielt aufgewertet.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt jetzt, dass ein neuer Freibetrag
für Renten in der Grundsicherung im Alter eingeführt werden soll. Das
begrüßen wir ausdrücklich. Die Leistungen der gesetzlichen Renten sollen
damit zukünftig nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung im Alter
angerechnet werden. Das bedeutet, dass derjenige, der gearbeitet hat, immer
mehr hat als derjenige, der keine oder geringe Beiträge eingezahlt hat.
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Kommt der Einstieg in die Erwerbstätigenversicherung?
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Eine Erwerbstätigenversicherung macht das Rentensystem gerechter und
stabiler. Die Idee ist klar und einfach: Wer arbeitet, zahlt ein. Nicht nur
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige,
Beamtinnen und Beamte sowie politische Mandatsträgerinnen und
Mandatsträger sollen Teil eines gemeinsamen Systems sein. Das erhöht auch
die Akzeptanz für das System und stärkt die Solidargemeinschaft.
Als Idealbild hat sich die Alterssicherungskommission in ihrem Bericht auf eine Erwerbstätigenversicherung verständigt.
In einem ersten Umsetzungsschritt sollen dazu neue Selbständige, die nicht
obligatorisch abgesichert sind, verpflichtend und ohne Opt-out in die
gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bereits Selbständige
sollen auch von der Versicherungspflicht umfasst werden, jedoch mit der
Möglichkeit, voraussetzungslos rausoptieren zu können.
Außerdem sollen Abgeordnete des Deutschen Bundestags und der
Landesparlamente und Vorstände von Aktiengesellschaften in die
Rentenversicherung einbezogen werden.
Beamtinnen und Beamte sollen perspektivisch ebenfalls in die
Rentenversicherung einbezogen werden. Bis dahin sollen Reformen in der
gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen
werden. Zudem soll die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden
und es soll eine Verpflichtung zur Rücklagenbildung geben.
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Warum sollen Minijobs abgeschafft werden?
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Aus arbeitsmarktpolitischer und rentenpolitischer Sicht spricht alles dafür, den
steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs in
ihrer heutigen Form auslaufen zu lassen. Die Alterssicherungskommission
empfiehlt dazu, Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche
Rentenversicherung einzubeziehen. Für Schülerinnen und Schüler soll es
Ausnahmen geben.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, so genannte Minijobs, gibt es
bereits seit 1972. Der ursprüngliche Gedanke war, dass diese
Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme sein sollten, um kurzfristige
Auftragsspitzen in Betrieben abzudecken. Im Laufe der Jahrzehnte sind diese
Arbeitsverhältnisse aber rasant angestiegen. Derzeit arbeiten ca. 4 Millionen
Menschen in einem ausschließlichen Minijob und ca. 3,5 Millionen in einem
geringfügigen Nebenjob, also neben einer sozialversicherungspflichtigen
Hauptbeschäftigung.
Der Gedanke, dass geringfügige Beschäftigung eine Brücke in
sozialversicherungspflichtige Arbeit sein soll, hat sich nicht bewahrheitet.
Tatsächlich verdrängen Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige
Teilzeitjobs. Statt Übergänge zu erleichtern, werden Minijobs für viele eher
zur Falle, in der sie langfristig hängen bleiben, mit der Folge, dass vor allem
Frauen in die Altersarmut geraten. Hinzu kommt, dass geltendes Arbeitsrecht
(Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw.) auch bei Minijobs
uneingeschränkt gilt, in der Praxis aber oft den Beschäftigten vorenthalten wird.
Wichtig: Für Rentnerinnen und Rentner gibt es die Aktivrente. Mit der
beschlossenen Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner ab Erreichen der
Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
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- Arbeiten, anpacken, füreinander da sein – das hält unsere Gesellschaft
- zusammen. Und wer sein Leben lang mitträgt, soll im Alter gut leben
- können. Wir sorgen dafür, dass die Rente sicher bleibt. Für alle
- Generationen. Heute und morgen. Jetzt informieren: spd.de/rente
- Fragst Du Dich auch, was die Ergebnisse der Rentenkommission sind?
- Dann informier Dich einfach auf spd.de/rente
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