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Warum tragen ausschließlich gesetzlich
Versicherte die Krankenversicherungsbeiträge
der Bürgergeld-empfängerinnen und
-empfänger, während sich Beamte und
Privatversicherte aus dem solidarischen
System heraushalten? Wie kann das gerecht
sein?
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Oft entsteht fälschlicherweise der Eindruck, die Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung von Grundsicherungsbeziehenden würden allein von
den übrigen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung und der
sozialen Pflegeversicherung getragen. Das stimmt nicht: Diese Beiträge
werden bereits heute aus Steuermitteln finanziert. Richtig ist jedoch, dass
die derzeitigen Beiträge die Behandlungskosten dieser Gruppe nicht
vollständig decken. Forderungen nach „kostendeckenden Beiträgen”
würden aber das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung untergraben.
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Denn dieses Prinzip bedeutet, dass alle gemeinsam für die
Gesundheitskosten einstehen, unabhängig vom individuellen
Krankheitsrisiko oder der zu erwartenden Behandlung. Beiträge richten
sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht nach dem
persönlichen Risiko. So werden Risiken zwischen Gesunden und Kranken
sowie zwischen verschiedenen Einkommensgruppen ausgeglichen. Eine
stärkere Orientierung an individuellen Kosten, was für alle GKV-
Versicherte gelten müsste, würde dazu führen, dass insbesondere ältere
und chronisch kranke Menschen deutlich höhere Beiträge zahlen müssten
oder schlechter abgesichert wären. Das lehnen wir ab.
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Wir halten an der Solidarität fest, lehnen höhere Beiträge nur für einzelne
Gruppen ab und wollen, dass alle fair mitzahlen – auch Privatversicherte.
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Gleichzeitig sehen wir Handlungsbedarf: Die Finanzierung der Beiträge
für Grundsicherungsbeziehende ist derzeit nicht auskömmlich. Deshalb
haben wir uns im Rahmen der GKV-Reform für zusätzliche Steuermittel
auf eingesetzt, die weiter ausgebaut werden sollen. Zunächst ist ein
stufiger Einstieg mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro vorgesehen.
Ein weiterer Weg könnte eine stufenweise Anhebung der Beiträge von
Grundsicherungsbeziehenden in Richtung des Mindestbeitrags freiwillig
Versicherter sein. Ziel ist eine langfristig stabile Finanzierung, an der sich
alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen – und damit eine
solidarische, leistungsfähige Versorgung für alle.
Die Tatsache, dass Privatversicherte mehr von dem System profitieren als
zu dem System beitragen, finden wir ausdrücklich für ungerecht. Denn
Privatversicherte beteiligen sich nur dann und nur dort an den Kosten, wo
sie konkrete Leistungen in Anspruch nehmen. Die Finanzierung der
Versorgungsstrukturen selbst – also die Ermöglichung, dass Arztpraxen
und Krankenhäuser überall vorhanden sind und im Bedarfsfall zur
Verfügung stehen – wird dagegen vor allem von gesetzlich Versicherten
getragen.
Ein anschauliches Beispiel ist die Mitfinanzierung von Kinderarztpraxen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen auch Versicherte ohne
eigene Kinder die Kosten dieser Versorgungsstruktur mit. Im privaten
Versicherungssystem hingegen beteiligen sich Versicherte ohne Kinder
nicht daran. Ein weiteres Beispiel betrifft die Frauengesundheit, an deren
Finanzierung sich PKV-Versicherte Männer nicht beteiligen, GKV-
versicherte Männer hingegen schon. Damit wird ein Teil der
gesamtgesellschaftlichen Infrastruktur faktisch nur von einem Teil der
Bevölkerung finanziert.
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Unsere Finanzierungvorschläge für mehr Solidarität in der Finanzierung des Gesundheitswesens liegen bereits auf dem Tisch.
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Deshalb haben wir konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge für mehr Solidarität in der Finanzierung des Gesundheitswesens gemacht. Zum einem haben wir eine steuerfinanzierte Lösung auf den Tisch gelegt: Reichensteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer. Wer Steuerfinanzierung fordert, muss auch sagen, woher das Geld kommen soll. Zum anderen haben wir aber auch einen Vorschlag für neue Finanzierungsarchitektur des Gesundheitswesens erarbeitet, in dem sich alle Versicherten, inklusive Privatversicherte, an den gemeinsamen Kosten durch eine Abgabe beteiligen. Dies könnte auch dazu genutzt werden, die Beiträge zu halbieren.
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Warum gibt es keine Bürgerversicherung?
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An der Bürgerversicherung – einem einheitlichen System ohne Trennung zwischen privat und gesetzlich – halten wir als erklärtem Ziel fest. Sie scheitert derzeit an massiven ideologischen Vorbehalten der Koalitionspartner und an fehlenden Mehrheiten im Bundestag.
Einen kleinen Schritt in die richtige Richtung haben wir im Kabinett erreicht: Die Versicherungspflichtgrenze soll angehoben werden, sodass mehr Menschen ins gesetzliche System kommen. An dieser Stelle müssen wir ergänzen, dass wir eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eher kritisch sehen, weil das System kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Daher unterstützen wir die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nur, wenn andere Versicherte im Gegenzug entlastet werden – nicht, um Haushaltslöcher zu stopfen.
Darüber hinaus werben wir für eine neue Finanzierungsarchitektur des Gesundheitswesens, in dem sich alle Versicherten, inklusive Privatversicherte, an den gemeinsamen Kosten durch eine Abgabe beteiligen. Dies könnte auch dazu genutzt werden, die Beiträge zu halbieren.
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Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge liegen bei Selbstständigen teils schon bei rund einem Viertel des Einkommens. Wie sind weitere Belastungen zu rechtfertigen?
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Wir sehen, dass freiwillig Versicherte – etwa viele Selbstständige und Freiberufler:innen – bereits heute einen sehr hohen Anteil ihres Einkommens für die Krankenversicherung aufbringen, teilweise bis zu einem Viertel. Das ist eine erhebliche Belastung, die wir ernst nehmen. Gleichzeitig gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein solidarisches System. Es ist richtig, dass Menschen Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit leisten. Derzeit zahlen Versicherte hohe Beiträge in ein System, das an mehreren Stellen ineffizient ist und zudem keine durchgängig hochwertige Versorgung garantiert. Entlastung muss daher aus 3 Richtungen kommen durch:
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- konsequente Strukturreformen im Gesundheitswesen,
- eine stärkere und gerechtere Beteiligung aller Einkommensgruppen einschließlich der Privatversicherten, sowie
- eine verlässliche Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.
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Der Bundeszuschuss zur GKV wird um 2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. Woher kommt dieser Vorschlag, und wie soll das Beitragserhöhungen verhindern?
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Der Bundeszuschuss zur GKV dient dazu, die gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten und Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu schützen. Die geplante Kürzung um 2 Milliarden Euro jährlich ist daher keine sachlich begründete gesundheitspolitische Maßnahme, sondern Teil einer pauschalen Sparvorgabe an alle Ressorts.
Wir lehnen Kürzungen im Gesundheitsbereich ab und setzen uns stattdessen in den Haushaltsberatungen für neue Vorschläge zu gerechten Steuern und zusätzlichen Einnahmen ein. Statt die Versicherten zusätzlich zu belasten, haben wir zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie sich das Problem solidarisch lösen lässt. Einige dieser Vorschläge haben wir bereits bei den Fragen weiter oben erläutert. Eine weitere Belastung der Versicherten kommt für uns nicht in Frage.
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Kann das Geld aus Alkohol- und Tabaksteuer nicht direkt in die Finanzierung der GKV fließen (zum Beispiel 0,20 € pro Zigarettenpackung)?
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Abgaben auf Alkohol oder Tabak fließen in Deutschland nicht direkt in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn solche Einnahmen werden grundsätzlich als Steuern erhoben und Steuern landen immer im allgemeinen Staatshaushalt, nicht automatisch in einem bestimmten Topf.
Eine feste Zweckbindung ist rechtlich nur sehr eingeschränkt möglich und eine Steuer als Abgabe einzusetzen ist nicht zulässig
Deshalb setzen wir stattdessen auf Lenkungssteuern: Sie sollen Einnahmen bringen, aber vor allem auch gesundheitsschädliches Verhalten unattraktiver machen. Drei solche Lenkungssteuern haben wir – trotz erheblicher Widerstände aus der Union – durchgesetzt:
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- Branntweinsteuer auf hochprozentigen Alkohol.
- Anhebung der Tabaksteuer (Deutschland hat international die niedrigsten Preise mit 8–9 € pro Packung).
- Zuckersteuer (nach Vorbild Großbritanniens): Skalierte Besteuerung zuckerhaltiger Getränke führt dazu, dass Hersteller ihre Produkte reformulieren – der Konsum bleibt gleich, der Zuckergehalt sinkt deutlich.
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Ziel ist es, gesundheitliche Risiken zu verringern und Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas vorzubeugen. Das entlastet langfristig auch das Gesundheitssystem, weil dadurch hohe Behandlungskosten vermieden werden.
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Öffentliche Krankenhäuser sollen einen Sparbeitrag leisten, dabei erwirtschaften sie ja selten Gewinne. Droht damit eine strukturelle Begünstigung von Krankenhäusern in privater Trägerschaft?
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Wir nehmen die schwierige Lage der Krankenhäuser sehr ernst. Viele Kliniken stehen finanziell stark unter Druck. Auf Krankenhäuser entfallen rund 5 von 11,3 Mrd. € Einsparvolumen. Das ist viel, aber angesichts einer Ausgabendynamik in diesem Bereich von bis zu 10 % mehr pro Jahr (2020: 80 Mrd., 2024: 102 Mrd., 2025: 112 Mrd., 2026 erwartet: 122–125 Mrd.), braucht es Maßnahmen, um die Kostenentwicklung zu bremsen.
Für uns ist entscheidend, dass die Krankenhausreform aus der letzten Wahlperiode jetzt schnell und praxistauglich umgesetzt wird. Sie ist die größte Reform seit 20 Jahren. Künftig sollen Krankenhäuser nicht mehr vor allem über Fallpauschalen finanziert werden, sondern stärker über feste Vorhaltepauschalen. So sollen besonders Krankenhäuser vor Ort besser abgesichert und unkontrollierte Schließungen verhindert werden. Jetzt sind auch die Länder gefordert, die Krankenhausplanung zügig umzusetzen.
Wir verteidigen die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Tarifabschlüsse müssen gewahrt bleiben. Kürzungen durch die Hintertür wird es mit uns nicht geben. Auch die Verdopplung der Prüfquoten (Einsparvolumen 1,4–1,6 Mrd. €) prüfen wir im parlamentarischen Verfahren kritisch und Gespräche mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft laufen parallel.
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Wird das Pflegebudget erhalten? Wie steht ihr zu dem Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, die Pflegebudgets aufzulösen? Und wie wird verhindert, dass private Klinikkonzerne Pflegekräfte für hauswirtschaftliche oder andere Tätigkeiten einsetzen?
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Wir lehnen die im Kommissionsbericht vorgeschlagene Auflösung des Pflegebudgets und die Rückverlagerung in die diagnosebezogenen Fallpauschalen ausdrücklich ab. Der Gesetzentwurf folgt dem nicht, das ist ein Erfolg für uns.
Wir wissen, dass es Fälle gibt, in denen Krankenhäuser das Pflegebudget missbrauchen. Pflegekräfte, deren Personalkosten vollständig über das Pflegebudget finanziert werden, werden teilweise für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht von examinierten Pflegekräften zu erledigen sind, sondern von anderen Personen erledigt werden müssten. Dadurch werden Mittel zweckwidrig verwendet.
Gegen diesen Missbrauch haben wir bereits gehandelt: Mit der Weiterentwicklung der Krankenhausreform haben wir per Änderungsantrag durchgesetzt, dass künftig nur noch Pflege am Bett über das Pflegebudget von den Kassen finanziert wird. Die Auseinandersetzungen zwischen Kassen und privaten Trägern sind ausdrücklich gewollt. Die Kassen sollen den Missbrauch nicht bezahlen. Das zeigt, an wessen Seite wir stehen: an der der Beschäftigten. In die tarifvertraglichen Verhandlungen darf nicht durch Missbrauch bei den Tätigkeiten oder Bezahlung eingegriffen werden. Konkrete Maßnahmen dazu stimmen wir mit den Gewerkschaften ab.
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Im Gesetzentwurf soll die Tarifbindung für die außerklinische Intensivpflege aufgehoben werden, während Pflegedienste anderweitig zur Tarifzahlung verpflichtet sind. Droht der Wegbruch der Versorgung?
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Wir sind stolz darauf, den Pflegeberuf zu einem der attraktivsten Berufe in Deutschland gemacht und für anständige Bezahlung gesorgt zu haben und stellen klar: Was ohne uns nicht möglich gewesen wäre, wird mit uns auch nicht zurückgenommen.
Jedes einzelne Segment prüfen wir auf Auswirkungen. Sparzwang darf nicht dazu führen, dass für betroffene Familien die Pflege-Versorgung wegbricht. Zur Tarifrefinanzierung führen wir einen engen Dialog mit ver.di, um tragfähige Lösungen zu finden. Die Unterstützung pflegender Familien soll erhalten bleiben.
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Wie wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesichert? Was ist unsere Haltung zu der im erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzung von 4,0–4,5 % für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
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Wir sehen die aktuelle Entwicklung in der ambulanten Psychotherapie sehr kritisch und stehen ausdrücklich an der Seite der Therapeutinnen und Therapeuten und Patientinnen und Patienten. Gerade weil die Nachfrage nach der Psychotherapie stark steigt – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – ist eine stabile und verlässliche Versorgung entscheidend. Lange Wartezeiten sind bereits heute ein ernstes Problem.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen ab 1. Januar 2027 die Zuschläge zur Kurzzeittherapie entfallen. Zudem dürfen die Honorare künftig nur noch so stark steigen wie die Grundlohnsumme. Die Grundlohnsumme ist die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter aller gesetzlich Krankenversicherten. Sie ist zwar wichtig, weil sie zeigt, wie stark die Löhne insgesamt steigen – und damit auch, wie stark die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aus Beiträgen wachsen. Damit soll verhindert werden, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Angesichts des steigenden Bedarfs führt das jedoch auch zu einer Verknappung des Angebots und gefährdet die Versorgung.
Aus unserer Sicht besteht hier ein enormer Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen. Denn vereinbart wurde der Ausbau niedrigschwelliger Angebote, digitale Unterstützung und eine bessere Verzahnung der Versorgung, um schnellere Hilfe zu ermöglichen.
Wir wollen eine verlässliche, wohnortnahe und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung und gehen davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit hier zeitnah Korrekturen prüft und umsetzt, um den Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen aufzulösen.
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Zu der aktuellen Honorarkürzung:
Der erweiterte Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung in der GKV, das in Fällen von Uneinigkeit über Honorar-Fragen entscheidet und sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt. Die in diesem Gremium im März dieses Jahres beschlossene Vergütungsabsenkung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 4,5 % sowie die geplante Mengensteuerung können aus unserer Sicht die Praxen wirtschaftlich stark unter Druck setzen und im schlimmsten Fall zu Angebotsengpässen führen. Das darf nicht passieren.
Die Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil der Versorgung insgesamt. Deshalb haben wir als SPD das Thema aktiv aufgegriffen. Unsere Bundestagsfraktion hat ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss geführt und das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, die Auswirkungen umfassend zu prüfen. Derzeit werden weitere Daten eingeholt, um die Entscheidungsgrundlage zu prüfen. Außerdem sind weitere Gespräche mit den zuständigen Akteuren verlangt und geplant.
Für uns gilt: Wenn die Selbstverwaltung (also die Gremien von Krankenkassen und Ärzteschaft, die viele Regeln und Vergütungen im System selbst festlegen) Entscheidungen trifft, die die Versorgung verschlechtern (zum Beispiel weniger Angebote, längere Wartezeiten oder Praxen, die schließen), dann muss die Politik nachsteuern. Ein Beschluss der Selbstverwaltung kann allerdings nur von dem Bundesministerium für Gesundheit beanstandet werden. Wir erwarten, dass es bald erfolgt. Denn eine reine Kostenlogik (also Entscheidungen, die vor allem am Sparen ausgerichtet sind) darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten am Ende schlechter, später oder gar nicht behandelt werden, wenn sie die Hilfe benötigen.
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Wie wird verhindert, dass der psychotherapeutische Nachwuchs weiter gefährdet ist, wenn es zwar den neuen Masterstudiengang Psychotherapie gibt, die Finanzierung der anschließenden Weiterbildung seit der Reform 2019 aber bis heute nicht geregelt ist?
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Aus unserer Sicht ist das ein klares Versäumnis, das seit Jahren besteht und schnell behoben werden muss. Denn es geht um die Sicherung der Versorgung. Die Weiterbildung darf nicht weiter unzureichend finanziert bleiben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung, die verbindlich festlegt, wie die Weiterbildung finanziert wird. Ohne diese Regelung können künftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zwar eine Approbation erhalten, erfüllen aber ohne abgeschlossene Weiterbildung, die ohne eine gesicherte Finanzierungsregelung nicht angeboten wird, nicht die Voraussetzungen für eine Niederlassung. Das gefährdet die Versorgung.
Wir haben das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, eine Gesamtstrategie vorzulegen. Außerdem muss das Ministerium darauf reagieren, dass sich die Lage durch das vorgelegte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft: Es hebt bisherige, sehr begrenzte, Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Im Koalitionsvertrag gibt es dazu klare Zusagen. Im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes gibt es bereits einen Änderungsantrag, der im Jahresverlauf evaluiert wird. Wir haben deshalb begründete Hoffnung, dass es zu einer Lösung kommt.
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Ich hoffe diese ausführlichen Antworten waren für Dich hilfreich und ich würde mich freuen, wenn du mit Deinem Umfeld über das Thema sprichst.
Mit solidarischen Grüßen
Lana
Team SPD
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