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AfA Main-Kinzig
 

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Ergebnisse der Kommunalwahlen in  Hessen vom 15.03.2026:

https://www.fr.de/hessen/kommunalwahlen-2026-in-hessen-live-ergebnisse-aller-staedte-karten-zr-94187360.html

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse der Bundestagswahlen vom 23.2.25 nach Wahlkreisen in Hessen:
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/bundestagswahl-2025-hessen-ergebnisse-fuer-alle-wahlkreise-23-2-25-heute-106021652

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen 2024 :

https://uswahl.lpb-bw.de/usa-wahlergebnisse-2024

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2024:

https://www.hessenschau.de/politik/europawahl/ergebnisse/index.html

Wahlen für Bürgermeister und Landräte in Hessen:

https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/direktwahlen/index.html

 

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2024 in Berlin:

https://afa.spd.de/bundeskongresse

 

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

 

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Termine

Alle Termine öffnen.

22.06.2026, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr Vorstand AfA UB MKK
TO wird mit Einladung bekannt gegeben

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Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform

Bundespolitik

die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum Kern unseres Sozialstaats. Damit die Zusatzbeiträge für die Versicherten nicht immer weiter steigen, hat die Bundesregierung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht. 

In einer Onlinekonferenz haben Dagmar Schmidt und Christos Pantazis letzte Woche die GKV-Reform mit Mitgliedern diskutiert. Auch Fragen zur Pflege und psychotherapeutischen Versorgung spielten eine Rolle. Heute schicken wir Dir die Antworten auf die häufigsten Fragen

Jetzt verhandelt der Bundestag den Entwurf. Unsere SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, dass die Lasten fair verteilt werden. Und sie treibt die notwendigen Strukturreformen voran: bessere Krankenhäuser, stärkere Pflege, mehr Digitalisierung, kürzere Wartezeiten. 

Wir wollen ein Gesundheitssystem, das für alle da ist. Nicht nur für die, die es sich leisten können.

In dieser Nachricht erhältst Du hilfreiche und ausführliche Informationen. 

Fragen und Antworten

Warum braucht es überhaupt eine Reform und was ist unsere Position dabei?

Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität.

Während die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) derzeit stabil um etwa 5,3–5,6 % pro Jahr steigen, unterstützt durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von rund 65 Milliarden Euro, entwickeln sich die Ausgaben deutlich dynamischer. Besonders in den vergangenen Jahren zeigt sich eine starke Beschleunigung auf der Ausgabenseite: 2024 lagen die Ausgaben bei +7,8 %, 2025 bei +7,9 % – das sind die höchsten Werte seit drei Jahrzehnten. 

Die Ausgaben bei der GKV steigen ohne Verbesserung bei der Versorgung. 

Über lange Zeit konnten entstehende Defizite vor allem durch steigende Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Dieses Modell stößt jedoch zunehmend an seine Grenzen. Es ist klar: Das System wird kontinuierlich teurer, ohne dass sich die Versorgung automatisch verbessert oder effizienter wird.

Der demografische Wandel erhöht den finanziellen Druck auf die GKV.

Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Reformen notwendig, bevor der demografische Wandel die Belastungen weiter erhöht und die Einnahmenseite der GKV langfristig unter Druck gerät. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geht die Bundesregierung nun einen ersten Schritt, um kurzfristig finanzielle Stabilität zu sichern und weitere Beitragssprünge zu begrenzen

Die Zusatzbeiträge für Versicherte sollen mit dem neuen Gesetz stabil gehalten werden.

Für die SPD ist dabei entscheidend: Dieses Gesetz kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung des Systems.

Wir stehen an der Seite der Versicherten, der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten.

Die SPD verfolgt dabei einen klaren Kompass: Wir stehen an der Seite der Versicherten, der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten. Zusätzliche Lasten dürfen nicht einseitig auf die GKV-Versicherten abgewälzt werden. Gleichzeitig verteidigen wir wichtige sozialpolitische Errungenschaften, etwa die bessere Bezahlung in der Pflege. 

Der derzeit kontrovers diskutierte Gesetzentwurf wird bis zur Sommerpause im Bundestag beraten. Nach dem „Struck’schen Gesetz” gilt: Kein Gesetz verlässt das Parlament unverändert, notwendigen Änderungsbedarf werden wir konsequent einbringen. 

Können wir als SPD mit der Reform zufrieden sein? 

In der vergangenen Legislaturperiode wurden bereits zahlreiche notwendige Reformen im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht oder vorbereitet. Unter anderem zu der Krankenhausversorgung, der Pflegekompetenz, der Digitalisierung, der Medizinforschung, der Notfallversorgung und im Apothekenwesen. Durch die vorgezogenen Neuwahlen wurde diese Entwicklung jedoch ausgebremst.

Es ist gut, dass die Bundesregierung diese wichtigen Themen nun aufgreift. Gleichzeitig sehen wir die aktuell bestehende Unwucht zulasten der Versicherten und Patientinnen und Patienten kritisch, diese muss nun korrigiert werden.

Daher ist es positiv zu bewerten, dass die aktuelle Bundesregierung diese Themen nun wieder aufgreift. Das war längst überfällig. Gleichzeitig ist klar:

  • Die Stabilisierung der GKV-Finanzierung darf nicht durch eine überproportionale Belastung von Versicherten, Beschäftigten und Erkrankten erfolgen. Das wäre keine echte Lösung, sondern lediglich eine Verschiebung der Lasten von der Allgemeinheit auf die unmittelbar Betroffenen – mit der Folge wachsender Ungleichheiten und zusätzlicher Belastungen, die insbesondere für Menschen mit kleinen Einkommen kaum zu tragen sind.
  • Neben den Beiträgen werden auch steigende Zuzahlungen und Zugangshürden zur Versorgung zunehmend zu einer existenziellen Frage. Denn sie bedeuten vor allem höhere Ausgaben für diejenigen, die auf Versorgung angewiesen sind. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen in der GKV bereits heute unter anderem Zuzahlungen von 10 % (mindestens 5 €, maximal 10 €) für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel. Hinzu kommen 10 € pro Tag für Krankenhaus- und Reha Aufenthalte (maximal 28 Tage pro Jahr), 10 € je Verordnung sowie 10 % der Kosten für Heilmittel. Diese Belastungen sollen künftig um 50 % steigen – auf mindestens 7,50 € und maximal 15 € pro Zuzahlung.
  • Wenn gleichzeitig künftig nur so viel Geld ausgegeben werden darf, wie eingenommen wird, lässt sich dies in der Praxis vor allem über Mengen- und Preisregulierungen steuern. Steigt der Versorgungsbedarf führt dies zwangsläufig zu einer Verknappung der verfügbaren Leistungen. Die Folge sind längere Wartezeiten und ein zunehmender Ausbau von Selbstzahler-Angeboten.

Vor diesem Hintergrund sehen wir kritisch, dass der Entwurf der Ministerin eine deutliche Unwucht zulasten der Versicherten und Patientinnen und Patienten enthält. Diese Entwicklung müssen und werden wir im parlamentarischen Verfahren bis zur Sommerpause korrigieren. Dafür setzen wir uns als SPD ein.

 Fortsetzung auf S. 2

Wie geht es weiter? 

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 beginnt nun das

parlamentarische Verfahren, das bis zur Sommerpause läuft. Dabei werden

Kompromisse mit dem Koalitionspartner notwendig sein – zugleich

bleiben wir klar an der Seite der Beschäftigten und Versicherten. Unser

Leitmotiv lautet dabei: „Nicht die Nerven verlieren, sondern Kurs halten.” 

Darüber hinaus werden wir an den weiteren notwendigen strukturellen

Reformen arbeiten – insbesondere an einer besseren Primärversorgung

mit Termingarantie, dem Ausbau der Prävention und einer stärkeren

Ambulantisierung. Nur so kann eine nachhaltige Verbesserung des

Gesundheitssystems erreicht werden.

Welche Belastungen kommen auf die

Versicherten zu und wie steht die SPD-

Fraktion dazu? 

Der vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Entwurf enthält

eine Reihe von Belastungen, die aus unserer Sicht in Teilen die Versorgung

gefährden und auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben

könnten. Deshalb sehen wir weiterhin deutlichen Korrekturbedarf. Bereits

in den Verhandlungen zur Kabinettsvorlage konnten wir einzelne

Änderungen erreichen. Für weitere notwendige Anpassungen werden wir

uns im parlamentarischen Verfahren einsetzen.

Kürzungen beim Krankengeld haben wir im Kabinett bereits erfolgreich

verhindert. Auch bei der Mitversicherung für Familienmitglieder und für

gute Bezahlung in der Pflege konnten wir Verbesserungen erreichen. 

Das haben wir bereits erreicht:

  • Die ursprünglich geplante Kürzung des Krankengeldes wurde im
  • Kabinett zurückgenommen. Das Krankengeld bleibt damit in voller
  • Höhe erhalten, auch ohne zeitliche Begrenzung. Die Absicherung im Krankheitsfall wird damit geschützt. Für uns ist klar: Menschen in
  • Krankheit zu belasten oder zu bestrafen, ist keine
  • sozialdemokratische Politik.
  • Bei der sozialen Ausgestaltung der Mitversicherung von
  • Ehepartnerinnen und Ehepartnern konnten wir Verbesserungen
  • erreichen. Familien müssen geschützt werden. Für Familien mit
  • Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit Kindern mit
  • Behinderungen, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie nach
  • Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt die beitragsfreie
  • Mitversicherung unverändert bestehen. Für Ehepartnerinnen und
  • Ehepartner außerhalb dieser Gruppen konnte die geplante
  • Beitragserhöhung von 3,5 auf 2,5 Prozent  reduziert werden. 
  • Für die Refinanzierung der Löhne in der Pflege konnten wir
  • deutliche Verbesserungen erreichen.

Das sind wichtige Erfolge, die wir bereits erzielt haben, dennoch kämpfen

wir weiter.

Wir stehen weiterhin für die Beitragsfreiheit der Mitversicherung.

Außerdem setzen wir uns für eine Rücknahme der Absenkung der

Zuschüsse für Zahnersatz ein und wollen Zuzahlungen insgesamt

begrenzen. Eine Kürzung der erkämpften Zuschüsse für Zahnersatz

wollen wir nicht mittragen und es geht aus unserer Sicht auch nicht, dass

Kranke zusätzlich zahlen müssen, obwohl sie schon hohe Beiträge

geleistet haben. 

Wir stärken die Tarifbindung, begrenzen die Kosten und sichern

Übergangslösungen für die Hautkrebsvorsorge bis zur risikoadjustierten

Vorsorge.  

Wir wollen im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit den

Sozialpartnern eine Regelung finden, die einerseits dem im

Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel einer höheren Tarifbindung gerecht

wird, andererseits die Kostendynamik im Blick behält. Zudem wollen wir

Wege für Übergangslösungen bei der Hautkrebsvorsorge finden, bis die

neuen Regelungen zur risikoadjustierten Vorsorge in Kraft treten – also

einer Vorsorge, bei der Art und Häufigkeit der Untersuchungen stärker

nach dem individuellen Risiko (z. B. Alter, Vorbelastungen, frühere

Befunde) ausgerichtet werden. 

Unsere Leitlinie ist: Die Versicherten haben mit vielen Milliarden ein

ineffizientes System mitfinanziert, sie sind bei den

Konsolidierungsmaßnahmen nicht erneut als Hauptlastträger dran!

Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung

Warum tragen ausschließlich gesetzlich

Versicherte die Krankenversicherungsbeiträge

der Bürgergeld-empfängerinnen und

-empfänger, während sich Beamte und

Privatversicherte aus dem solidarischen

System heraushalten? Wie kann das gerecht

sein? 

Oft entsteht fälschlicherweise der Eindruck, die Beiträge zur Kranken- und

Pflegeversicherung von Grundsicherungsbeziehenden würden allein von

den übrigen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung und der

sozialen Pflegeversicherung getragen. Das stimmt nicht: Diese Beiträge

werden bereits heute aus Steuermitteln finanziert. Richtig ist jedoch, dass

die derzeitigen Beiträge die Behandlungskosten dieser Gruppe nicht

vollständig decken. Forderungen nach „kostendeckenden Beiträgen”

würden aber das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Kranken- und

Pflegeversicherung untergraben.

Denn dieses Prinzip bedeutet, dass alle gemeinsam für die

Gesundheitskosten einstehen, unabhängig vom individuellen

Krankheitsrisiko oder der zu erwartenden Behandlung. Beiträge richten

sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht nach dem

persönlichen Risiko. So werden Risiken zwischen Gesunden und Kranken

sowie zwischen verschiedenen Einkommensgruppen ausgeglichen. Eine

stärkere Orientierung an individuellen Kosten, was für alle GKV-

Versicherte gelten müsste, würde dazu führen, dass insbesondere ältere

und chronisch kranke Menschen deutlich höhere Beiträge zahlen müssten

oder schlechter abgesichert wären. Das lehnen wir ab.

Wir halten an der Solidarität fest, lehnen höhere Beiträge nur für einzelne

Gruppen ab und wollen, dass alle fair mitzahlen – auch Privatversicherte.

Gleichzeitig sehen wir Handlungsbedarf: Die Finanzierung der Beiträge

für Grundsicherungsbeziehende ist derzeit nicht auskömmlich. Deshalb

haben wir uns im Rahmen der GKV-Reform für zusätzliche Steuermittel

auf eingesetzt, die weiter ausgebaut werden sollen. Zunächst ist ein

stufiger Einstieg mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro vorgesehen.

Ein weiterer Weg könnte eine stufenweise Anhebung der Beiträge von

Grundsicherungsbeziehenden in Richtung des Mindestbeitrags freiwillig

Versicherter sein. Ziel ist eine langfristig stabile Finanzierung, an der sich

alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen – und damit eine

solidarische, leistungsfähige Versorgung für alle.  

Die Tatsache, dass Privatversicherte mehr von dem System profitieren als

zu dem System beitragen, finden wir ausdrücklich für ungerecht. Denn

Privatversicherte beteiligen sich nur dann und nur dort an den Kosten, wo

sie konkrete Leistungen in Anspruch nehmen. Die Finanzierung der

Versorgungsstrukturen selbst – also die Ermöglichung, dass Arztpraxen

und Krankenhäuser überall vorhanden sind und im Bedarfsfall zur

Verfügung stehen – wird dagegen vor allem von gesetzlich Versicherten

getragen.

Ein anschauliches Beispiel ist die Mitfinanzierung von Kinderarztpraxen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen auch Versicherte ohne

eigene Kinder die Kosten dieser Versorgungsstruktur mit. Im privaten

Versicherungssystem hingegen beteiligen sich Versicherte ohne Kinder

nicht daran. Ein weiteres Beispiel betrifft die Frauengesundheit, an deren

Finanzierung sich PKV-Versicherte Männer nicht beteiligen, GKV-

versicherte Männer hingegen schon. Damit wird ein Teil der

gesamtgesellschaftlichen Infrastruktur faktisch nur von einem Teil der

Bevölkerung finanziert.  

Unsere Finanzierungvorschläge für mehr Solidarität in der Finanzierung des Gesundheitswesens liegen bereits auf dem Tisch.

Deshalb haben wir konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge für mehr Solidarität in der Finanzierung des Gesundheitswesens gemacht. Zum einem haben wir eine steuerfinanzierte Lösung auf den Tisch gelegt: Reichensteuer, Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer. Wer Steuerfinanzierung fordert, muss auch sagen, woher das Geld kommen soll. Zum anderen haben wir aber auch einen Vorschlag für neue Finanzierungsarchitektur des Gesundheitswesens erarbeitet, in dem sich alle Versicherten, inklusive Privatversicherte, an den gemeinsamen Kosten durch eine Abgabe beteiligen. Dies könnte auch dazu genutzt werden, die Beiträge zu halbieren.   

Warum gibt es keine Bürgerversicherung? 

An der Bürgerversicherung – einem einheitlichen System ohne Trennung zwischen privat und gesetzlich – halten wir als erklärtem Ziel fest. Sie scheitert derzeit an massiven ideologischen Vorbehalten der Koalitionspartner und an fehlenden Mehrheiten im Bundestag.

Einen kleinen Schritt in die richtige Richtung haben wir im Kabinett erreicht: Die Versicherungspflichtgrenze soll angehoben werden, sodass mehr Menschen ins gesetzliche System kommen. An dieser Stelle müssen wir ergänzen, dass wir eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eher kritisch sehen, weil das System kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem hat. Daher unterstützen wir die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nur, wenn andere Versicherte im Gegenzug entlastet werden – nicht, um Haushaltslöcher zu stopfen.

Darüber hinaus werben wir für eine neue Finanzierungsarchitektur des Gesundheitswesens, in dem sich alle Versicherten, inklusive Privatversicherte, an den gemeinsamen Kosten durch eine Abgabe beteiligen. Dies könnte auch dazu genutzt werden, die Beiträge zu halbieren.  

Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge liegen bei Selbstständigen teils schon bei rund einem Viertel des Einkommens. Wie sind weitere Belastungen zu rechtfertigen?

Wir sehen, dass freiwillig Versicherte – etwa viele Selbstständige und Freiberufler:innen – bereits heute einen sehr hohen Anteil ihres Einkommens für die Krankenversicherung aufbringen, teilweise bis zu einem Viertel. Das ist eine erhebliche Belastung, die wir ernst nehmen. Gleichzeitig gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein solidarisches System. Es ist richtig, dass Menschen Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit leisten. Derzeit zahlen Versicherte hohe Beiträge in ein System, das an mehreren Stellen ineffizient ist und zudem  keine durchgängig hochwertige Versorgung garantiert. Entlastung muss daher aus 3 Richtungen kommen durch:

  1. konsequente Strukturreformen im Gesundheitswesen,  
  2. eine stärkere und gerechtere Beteiligung aller Einkommensgruppen einschließlich der Privatversicherten, sowie  
  3. eine verlässliche Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. 

Der Bundeszuschuss zur GKV wird um 2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt. Woher kommt dieser Vorschlag, und wie soll das Beitragserhöhungen verhindern? 

Der Bundeszuschuss zur GKV dient dazu, die gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten und Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu schützen. Die geplante Kürzung um 2 Milliarden Euro jährlich ist daher keine sachlich begründete gesundheitspolitische Maßnahme, sondern Teil einer pauschalen Sparvorgabe an alle Ressorts.

Wir lehnen Kürzungen im Gesundheitsbereich ab und setzen uns stattdessen in den Haushaltsberatungen für neue Vorschläge zu gerechten Steuern und zusätzlichen Einnahmen ein. Statt die Versicherten zusätzlich zu belasten, haben wir zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie sich das Problem solidarisch lösen lässt. Einige dieser Vorschläge haben wir bereits bei den Fragen weiter oben erläutert. Eine weitere Belastung der Versicherten kommt für uns nicht in Frage.

Kann das Geld aus Alkohol- und Tabaksteuer nicht direkt in die Finanzierung der GKV fließen (zum Beispiel 0,20 € pro Zigarettenpackung)? 

Abgaben auf Alkohol oder Tabak fließen in Deutschland nicht direkt in die gesetzliche Krankenversicherung. Denn solche Einnahmen werden grundsätzlich als Steuern erhoben und Steuern landen immer im allgemeinen Staatshaushalt, nicht automatisch in einem bestimmten Topf. 

Eine feste Zweckbindung ist rechtlich nur sehr eingeschränkt möglich und eine Steuer als Abgabe einzusetzen ist nicht zulässig 

Deshalb setzen wir stattdessen auf Lenkungssteuern: Sie sollen Einnahmen bringen, aber vor allem auch gesundheitsschädliches Verhalten unattraktiver machen. Drei solche Lenkungssteuern haben wir – trotz erheblicher Widerstände aus der Union – durchgesetzt:

  1. Branntweinsteuer auf hochprozentigen Alkohol.
  2. Anhebung der Tabaksteuer (Deutschland hat international die niedrigsten Preise mit 8–9 € pro Packung).
  3. Zuckersteuer (nach Vorbild Großbritanniens): Skalierte Besteuerung zuckerhaltiger Getränke führt dazu, dass Hersteller ihre Produkte reformulieren – der Konsum bleibt gleich, der Zuckergehalt sinkt deutlich.

Ziel ist es, gesundheitliche Risiken zu verringern und Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Adipositas vorzubeugen. Das entlastet langfristig auch das Gesundheitssystem, weil dadurch hohe Behandlungskosten vermieden werden.

Öffentliche Krankenhäuser sollen einen Sparbeitrag leisten, dabei erwirtschaften sie ja selten Gewinne. Droht damit eine strukturelle Begünstigung von Krankenhäusern in privater Trägerschaft?

Wir nehmen die schwierige Lage der Krankenhäuser sehr ernst. Viele Kliniken stehen finanziell stark unter Druck. Auf Krankenhäuser entfallen rund 5 von 11,3 Mrd. € Einsparvolumen. Das ist viel, aber angesichts einer Ausgabendynamik in diesem Bereich von bis zu 10 % mehr pro Jahr (2020: 80 Mrd., 2024: 102 Mrd., 2025: 112 Mrd., 2026 erwartet: 122–125 Mrd.), braucht es Maßnahmen, um die Kostenentwicklung zu bremsen.

Für uns ist entscheidend, dass die Krankenhausreform aus der letzten Wahlperiode jetzt schnell und praxistauglich umgesetzt wird. Sie ist die größte Reform seit 20 Jahren. Künftig sollen Krankenhäuser nicht mehr vor allem über Fallpauschalen finanziert werden, sondern stärker über feste Vorhaltepauschalen. So sollen besonders Krankenhäuser vor Ort besser abgesichert und unkontrollierte Schließungen verhindert werden. Jetzt sind auch die Länder gefordert, die Krankenhausplanung zügig umzusetzen.  

Wir verteidigen die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Tarifabschlüsse müssen gewahrt bleiben. Kürzungen durch die Hintertür wird es mit uns nicht geben. Auch die Verdopplung der Prüfquoten (Einsparvolumen 1,4–1,6 Mrd. €) prüfen wir im parlamentarischen Verfahren kritisch und Gespräche mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft laufen parallel.

Wird das Pflegebudget erhalten? Wie steht ihr zu dem Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, die Pflegebudgets aufzulösen? Und wie wird verhindert, dass private Klinikkonzerne Pflegekräfte für hauswirtschaftliche oder andere Tätigkeiten einsetzen?  

Wir lehnen die im Kommissionsbericht vorgeschlagene Auflösung des Pflegebudgets und die Rückverlagerung in die diagnosebezogenen Fallpauschalen ausdrücklich ab. Der Gesetzentwurf folgt dem nicht, das ist ein Erfolg für uns.

Wir wissen, dass es Fälle gibt, in denen Krankenhäuser das Pflegebudget missbrauchen. Pflegekräfte, deren Personalkosten vollständig über das Pflegebudget finanziert werden, werden teilweise für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht von examinierten Pflegekräften zu erledigen sind, sondern von anderen Personen erledigt werden müssten. Dadurch werden Mittel zweckwidrig verwendet.

Gegen diesen Missbrauch haben wir bereits gehandelt: Mit der Weiterentwicklung der Krankenhausreform haben wir per Änderungsantrag durchgesetzt, dass künftig nur noch Pflege am Bett über das Pflegebudget von den Kassen finanziert wird. Die Auseinandersetzungen zwischen Kassen und privaten Trägern sind ausdrücklich gewollt. Die Kassen sollen den Missbrauch nicht bezahlen. Das  zeigt, an wessen Seite wir stehen: an der der Beschäftigten. In die tarifvertraglichen Verhandlungen darf nicht durch Missbrauch bei den Tätigkeiten oder Bezahlung eingegriffen werden. Konkrete Maßnahmen dazu stimmen wir mit den Gewerkschaften ab.

Im Gesetzentwurf soll die Tarifbindung für die außerklinische Intensivpflege aufgehoben werden, während Pflegedienste anderweitig zur Tarifzahlung verpflichtet sind. Droht der Wegbruch der Versorgung? 

Wir sind stolz darauf, den Pflegeberuf zu einem der attraktivsten Berufe in Deutschland gemacht und für anständige Bezahlung gesorgt zu haben und stellen klar: Was ohne uns nicht möglich gewesen wäre, wird mit uns auch nicht zurückgenommen. 

Jedes einzelne Segment prüfen wir auf Auswirkungen. Sparzwang darf nicht dazu führen, dass für betroffene Familien die Pflege-Versorgung wegbricht. Zur Tarifrefinanzierung führen wir einen engen Dialog mit ver.di, um tragfähige Lösungen zu finden. Die Unterstützung pflegender Familien soll erhalten bleiben.

Wie wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesichert? Was ist unsere Haltung zu der im erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzung von 4,0–4,5 % für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?  

Wir sehen die aktuelle Entwicklung in der ambulanten Psychotherapie sehr kritisch und stehen ausdrücklich an der Seite der Therapeutinnen und Therapeuten und Patientinnen und Patienten. Gerade weil die Nachfrage nach der Psychotherapie stark steigt – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – ist eine stabile und verlässliche Versorgung entscheidend. Lange Wartezeiten sind bereits heute ein ernstes Problem. 

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen ab 1. Januar 2027 die Zuschläge zur Kurzzeittherapie entfallen. Zudem dürfen die Honorare künftig nur noch so stark steigen wie die Grundlohnsumme. Die Grundlohnsumme ist die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter aller gesetzlich Krankenversicherten. Sie ist zwar wichtig, weil sie zeigt, wie stark die Löhne insgesamt steigen – und damit auch, wie stark die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung aus Beiträgen wachsen. Damit soll verhindert werden, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Angesichts des steigenden Bedarfs führt das jedoch auch zu einer Verknappung des Angebots und gefährdet die Versorgung. 

Aus unserer Sicht besteht hier ein enormer Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen. Denn vereinbart wurde der Ausbau niedrigschwelliger Angebote, digitale Unterstützung und eine bessere Verzahnung der Versorgung, um schnellere Hilfe zu ermöglichen. 

Wir wollen eine verlässliche, wohnortnahe und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung und gehen davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit hier zeitnah Korrekturen prüft und umsetzt, um den Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen aufzulösen.  

Zu der aktuellen Honorarkürzung:

Der erweiterte Bewertungsausschuss ist ein Gremium der Selbstverwaltung in der GKV, das in Fällen von Uneinigkeit über Honorar-Fragen entscheidet und sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammensetzt. Die in diesem Gremium im März dieses Jahres beschlossene Vergütungsabsenkung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 4,5 % sowie die geplante Mengensteuerung können aus unserer Sicht die Praxen wirtschaftlich stark unter Druck setzen und im schlimmsten Fall zu Angebotsengpässen führen. Das darf nicht passieren.  

Die Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil der Versorgung insgesamt. Deshalb haben wir als SPD das Thema aktiv aufgegriffen. Unsere Bundestagsfraktion hat ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss geführt und das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt, die Auswirkungen umfassend zu prüfen. Derzeit werden weitere Daten eingeholt, um die Entscheidungsgrundlage zu prüfen. Außerdem sind weitere Gespräche mit den zuständigen Akteuren verlangt und geplant. 

Für uns gilt: Wenn die Selbstverwaltung (also die Gremien von Krankenkassen und Ärzteschaft, die viele Regeln und Vergütungen im System selbst festlegen) Entscheidungen trifft, die die Versorgung verschlechtern (zum Beispiel weniger Angebote, längere Wartezeiten oder Praxen, die schließen), dann muss die Politik nachsteuern. Ein Beschluss der Selbstverwaltung kann allerdings nur von dem Bundesministerium für Gesundheit beanstandet werden. Wir erwarten, dass es bald erfolgt. Denn eine reine Kostenlogik (also Entscheidungen, die vor allem am Sparen ausgerichtet sind) darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten am Ende schlechter, später oder gar nicht behandelt werden, wenn sie die Hilfe benötigen. 

Wie wird verhindert, dass der psychotherapeutische Nachwuchs weiter gefährdet ist, wenn es zwar den neuen Masterstudiengang Psychotherapie gibt, die Finanzierung der anschließenden Weiterbildung seit der Reform 2019 aber bis heute nicht geregelt ist?  

Aus unserer Sicht ist das ein klares Versäumnis, das seit Jahren besteht und schnell behoben werden muss. Denn es geht um die Sicherung der Versorgung. Die Weiterbildung darf nicht weiter unzureichend finanziert bleiben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung, die verbindlich festlegt, wie die Weiterbildung finanziert wird. Ohne diese Regelung können künftige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zwar eine Approbation erhalten, erfüllen aber ohne abgeschlossene Weiterbildung, die ohne eine gesicherte Finanzierungsregelung nicht angeboten wird, nicht die Voraussetzungen für eine Niederlassung. Das gefährdet die Versorgung.  

Wir haben das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, eine Gesamtstrategie vorzulegen. Außerdem muss das Ministerium darauf reagieren, dass sich die Lage durch das vorgelegte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschärft: Es hebt bisherige, sehr begrenzte, Finanzierungsmöglichkeiten auf. 

Im Koalitionsvertrag gibt es dazu klare Zusagen. Im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes gibt es bereits einen Änderungsantrag, der im Jahresverlauf evaluiert wird. Wir haben deshalb begründete Hoffnung, dass es zu einer Lösung kommt.

Ich hoffe diese ausführlichen Antworten waren für Dich hilfreich und ich würde mich freuen, wenn du mit Deinem Umfeld über das Thema sprichst.

Mit solidarischen Grüßen

Lana

Team SPD