die eigene Wohnung muss bezahlbar bleiben. Gerade in Städten und Gemeinden, in denen Wohnungen knapp sind, wird das für viele Menschen aber immer schwieriger. Deshalb soll der besondere Mieterschutz künftig in deutlich mehr hessischen Kommunen greifen.
Nach dem aktuellen Entwurf sollen 71 statt bisher 49 Kommunen unter die hessische Mieterschutzverordnung fallen. Die neue Gebietskulisse folgt aktuellen Daten und klaren gesetzlichen Kriterien. Ein neues Gutachten des GEWOS Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass in 76 Kommunen ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Fünf Kommunen haben im Rahmen der Vorabbeteiligung von der Möglichkeit eines Opt-out Gebrauch gemacht.
Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das ganz konkret: Bei Wiedervermietungen greift grundsätzlich die Mietpreisbremse. Die Miete darf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverträgen gilt bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete eine Kappungsgrenze von 15 statt 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Und bei bestimmten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen gibt es einen besonderen Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich in §§ 556d, 558 Abs. 3 und 577a BGB. (Gesetze im Internet)
Für uns gehört zu bezahlbarem Wohnen aber auch, dass mehr Wohnungen entstehen können. Deshalb sollen dieselben 71 Kommunen zusätzliche Möglichkeiten bekommen, geeignete Flächen für Wohnungsbau zu mobilisieren. Dazu gehören unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein besonderes Vorkaufsrecht für bestimmte unbebaute oder brachliegende Grundstücke und erweiterte Möglichkeiten für Baugebote.
Kaweh Mansoori bringt es auf den Punkt: „Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Deshalb sorgen wir zielgerichtet dafür, dass der Mieterschutz dort greift, wo der Wohnungsmarkt tatsächlich angespannt ist.“
Die Verordnungsentwürfe gehen jetzt in die Anhörung. Anschließend soll das hessische Kabinett darüber entscheiden.
Unser Ansatz ist klar: Mieterinnen und Mieter schützen und gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr Wohnraum entstehen kann.
Weitere Informationen findest du in unserem FAQ im Anhang:
https://mailer.spd.de/da/39/0f/da390f76b90c449c19fada892567a21e/FAQ_Mieterschutzverordnung.pdf

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