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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Termine

Alle Termine öffnen.

22.04.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Vorstand afa main kinzig
Einladung mit TO und webex-Link folgen Ort : online per webex …

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Nachrichten zum Thema Service

 

ServiceMehr Geld für Dich- das Entlastungspaket.

„You’ll never walk alone“ — niemand wird alleine gelassen. Dafür

steht unser Bundeskanzler Olaf Scholz und dafür steht die SPD. Die

weltweite Inflation, Engpässe in den Lieferketten und der Krieg in

der Ukraine treiben die Preise nach oben und stellen viele Menschen

gerade vor Probleme.

Deshalb haben wir bereits einiges auf den Weg gebracht, um Dir und

Millionen Menschen den akuten Druck zu nehmen. Und jetzt bringen

wir noch weitere Entlastungen auf den Weg.


Was ist das Thema, dass in Deinem Umfeld am meisten

diskutiert wird? 

Klicke und bekomme mehr Informationen:

Energiepaket:
https://www.spd.de/aktuelles/erneuerbare-turbo/?utm_campaign=entlastung&utm_source=nl&utm_medium=email
     
Bürgergeld:
https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/das-buergergeld-kommt/20/07/2022/?utm_campaign=entlastung&utm_source=nl&utm_medium=email
     
Entlastungen: 
https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/?utm_campaign=entlastung&utm_source=nl&utm_medium=email
     

Im Wahlkampf haben wir den Bürger*innen versprochen, dass wir

soziale Politik für sie machen werden. Und genau das macht eine

Bundesregierung unter dem sozialdemokratischen Kanzler Olaf

Scholz auch. Das bedeutet solidarische Entlastungen in der

Krise für diejenigen, die am härtesten getroffen werden. Aber

soziale Politik ist auch ein Versprechen für die gesamte Legislaturperiode.

Wir erhöhen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde, weil

eine Gehaltserhöhung für Millionen Menschen bedeutet, dass das

Leben ein bisschen leichter wird. Wir sorgen für den Bau von

hunderttausenden Wohnungen, damit keine Familie mehr in

einer viel zu kleinen Wohnung ausharren muss, nur weil es keine

bezahlbare Alternative gibt. Und wir werden die Renten sichern,

weil jemand, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, Respekt

verdient. Und das sind nur drei Beispiele für das, was wir mit

sozialer Politik meinen.


Es geht hier um Lösungen für konkrete Probleme, mit denen

Millionen Menschen in diesem Land täglich kämpfen. Und es ist

wichtig, dass diese Menschen wissen, dass die SPD dabei an ihrer

Seite steht.


 

Veröffentlicht am 28.07.2022

 

ServiceBetriebsrätemodernisierungsG in Kraft getreten

Am 18.6.2021 ist das BR-ModG in Kraft getreten, das Änderungen der Wahlvorschriften, Verbesserungen bei der Mitbestimmung und besseren Kündigungsschutz für Wahlinitiatoren bringt.

Hier folgt ein Link auf die Homepage des BMAS:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/betriebsraetemodernisierungsgesetz.html

Veröffentlicht am 01.08.2021

 

ServiceAufhebungsvertrag (AHV) mit Arbeitnehmern - Risiken und Gefahren

Derzeit werden den Arbeitnehmern (AN) in den Betrieben häufig AHV zur Lösung des Arbeitsvertrags angeboten, oft mit Abfindungen, die auf sog. Freiwilligenprogrammen beruhen.

Hier ist größte Vorsicht geboten. Grundsätzlich gilt:

1) Immer vor der Unterschrift mit der Gewerkschaft (kostenlos für Mitglieder) oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (idR. kostenpflichtig) reden und sich beraten lassen. Lassen Sie sich hierbei nicht von kurzen Fristen beeindrucken, die Arbeitgeber hierbei oft setzen, um AN unter Druck zu setzen.- vgl. Ziff. 3 (Turboklausel)

2) Größte Gefahr ist danach eine bei der Arbeitsagentur drohende Sperr- und/oder Ruhenszeit, wenn man/frau auf den Bezug von Arbeitslosengeld (AloG 1) angewiesen ist.

Die Sperrzeit beträgt je nach Anspruchsdauer 1/4 der möglichen Bezugszeit (gestaffelt nach Alter und Anwartschaft 1 - 2 Jahre) und verkürzt die Bezugsdauer. Die Sperrzeit kann dann 12 Wochen bei einem Jahr und bis zu 6 Monaten bei 2 Jahren Anspruchsdauer betragen, wenn man keinen wichtigen Grund für den AHV hatte, z.B. gesundheitliche Probleme, die ein Arzt bestätigen sollte. In der Regel wird das aber vom Amtsarzt der Arbeitsgentur überprüft. Näheres hierzu steht unter dem Link auf die Seite des DGB-Rechtsschutzes auf S.2. 

Eine Ruhenszeit, die nur den Beginn hinausschiebt, droht u.a. bei Urlaubsabgeltung,  Nichteinhaltung der Kündigungsfrist oder bei Sonderkündigungsschutz, wenn eine Abfindung vereinbart ist -vgl. Ziff. 4. Diese kann bis zu einem Jahr dauern und uU eine eigene kostenpflichtige Kranken-/Pflegeversicherung bis zum Höchstbetrag erfordern, wenn man keine kostenfreie Familienversicherung beim Ehepartner erreichen kann. Der Beitrag errechnet sich aus der Abfindung. Am besten mit der Krankenkasse vorher reden!

3) Nie auf die Einhaltung der für den Arbeitgeber maßgebenden Kündigungsfrist verzichten, es sei denn, man hat den Anschlussarbeitsvertrag bereits in der Tasche. Oft versuchen Arbeitgeber, die AN mit sog. Turboklauseln zu ködern, d.h. mehr Abfindung, wenn auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet wird oder/und man/frau innnerhalb einer bestimmten Frist unterschreibt- Gefahren für AloG vgl. Nr. 2

4) Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für den AN Sonderkündigungsschutz besteht, z.B. in der Elternzeit, bei Schwerbehinderung/Gleichstellung, tariflicher Alterssicherung, oder wenn man/frau Ämter wie Betriebsrat usw. inne hat oder hatte. In diesem Fall nie ohne Beratung unterschreiben!

5) Transfergesellschaften(TG): Diese fangen für eine bestimmte Zeit AN auf, indem sie Transfer-Kurzarbeitergeld zahlen, Arbeitsvermittlung und coaching anbieten. Oft stocken Arbeitgeber das KuG noch auf, z.B auf 80% des Entgelts. Hier drohen bei ordnungsgem. Abwicklung keine Sperr- oder Ruhenszeiten, da das Ganze der Genehmigung der Arbeitsagentur bedarf. Sie bedürfen auch eines Sozialplans, wenn es einen BR gibt, sowie eines dreiseitigen AHV, der das bisherige Arbeitsverhältnis beendet.

Vorteile für AN: AloG 1 beginnt erst nach Ablauf der TG , wenn man keine Arbeit findet. Meist Rückkehr möglich in TG, wenn neues Arbeitsverhältnis in Probezeit scheitert. Evtl. Abfindung wird meist gesichert.

Vorteile für AG: Rechtssicherheit, da idR keine Klage erfolgt und somit die Sozialauswahl nicht vom Gericht überprüft wird. Evtl. erfolgt auch die  Abkürzung der Kündigungsfrist und der AN ist schneller von der payroll des Arbeitgebers runter.

6) Abfindungen, Sozialpläne

Es gibt in Deutschland entgegen weit verbreiteter Meinung kein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung, es sei denn, es gibt einen mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan. Möglich ist auch eine Zusicherung des Arbeitgebers in der Kündigung (§ 1a KSchG) auf der Basis 1/2 Monatslohn/Dienstjahr, wenn keine Klage erfolgt.

Ansonsten bedarf es eines außergerichtl. oder gerichtlichen Vergleichs, der der beidseitigen Zustimmung bedarf und schriftlich abzufassen ist ( § 623 BGB). Sehr häufig wird ein Vergleich beim Arbeitsgericht nach erfolgter Kündigungsschutzklage (Klagefrist: 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung) im Gütetermin auf Vorschlag des Gerichts zu Protokoll geschlossen. Ist man sich nicht sicher, kann ein solcher Vergleich auch widerruflich geschlossen werden.

7) Abwicklungsvertrag -  die bessere Alternative:

Außergerichtlich ist im Hinblick auf Sperr-/Ruhenszeit dringend zu empfehlen, einen sog. Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen:

d.h. Fa. spricht schriftlich eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist aus. Danach schließt frau/man binnen 3 Wochen einen Abwicklungsvertrag, der alles weitere regelt: Abfindung, bezahlte Freistellung, Urlaub, Gratifikationen, Zeugnis, Rückgabe von Firmeneigentum usw.

8) anschließender Bezug von AloG II:
Besonders problematisch ist es, wenn man/frau auf AloG II (z.B. nach Auslaufen des AloG 1) angewiesen ist. Dann kann uU die noch verbliebene Abfindung als Vermögen angerechnet werden. Es gelten dabei individuelle Freibeträge.

9) Insolvenzgefahr:

Über allen AHV schwebt natürlich die Insolvenzgefahr beim Arbeitgeber. Abfindungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist nur teilweise in der Insolvenz privilegiert zu bedienen (§§ 123, 124 InsO).

Näheres dazu auf der HP der Bundesregierung:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/0120_Insolvenz.html

10) Geringfügig Beschäftigte:

Besonders betroffen sind in der Pandemie - aber auch sonst bei Krisen - geringfügig Beschäftigte (derzeit - 2023 - Entgeltgrenze bis 520,- €/Monat), da diese idR kein Kurzarbeitergeld und auch kein AloG 1 nach ihrer Entlassung bekommen.

MinijobberInnen können vergleichsweise schnell entlassen werden und sind daher von der Corona-Krise besonders betroffen, obwohl sie idR auch Kündigungsschutz haben, wenn sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und der Betrieb mehr als 10 Vollzeitbeschäftigte hat (TZ-Beschäftigte zählen anteilig.) Aber deren bevorzugte Branchen wie z.B. Hotel- und Gaststättengewerbe waren von der Pandemie besonders betroffen.

Näheres hierzu:

https://bap.navigator.gmx.net/mail?sid=1cb93a3ae36f627ec1c4f689a9cb727d77491ea654a62e261ef2983816fa580d9124c6a4ce995b2c0656becc238a04d3

auf S. 2 noch ein Link auf einen aktuellen Fall des DGBRechtsschutzes und Hinweise zu Widerruf/Anfechtung.

Veröffentlicht am 04.05.2021

 

ServiceGrundrente beschlossen-Mitgliederbrief von Nowabo und Saskia Esken vom 2.7.2020

heute ist so ein Tag, an dem wir alle sehen können: Es lohnt sich,

dass Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ihre Überzeu-

gungen einstehen. Vor zehn Jahren haben wir den Kampf aufgenom-

men für die Grundrente. Sie ist das spürbare Zeichen unseres 

Respekts für die Lebensleistung von Menschen, die ein Leben lang

für wenig Lohn gearbeitet haben. Stück für Stück haben wir harte

Widerstände überwunden. Widerstände von jenen, denen es egal ist

ob die Friseurin oder der Lagerarbeiter nach Jahrzehnten harter

Arbeit zum Amt geschickt werden. Und dann im Alter um Sozialhilfe

bitten müssen...
 
Zehn Jahre haben wir gekämpft – und jetzt kommt sie: Ab Januar

2021 gibt es die Grundrente! Ein wichtiger Schritt für mehr Gerech-

tigkeit. Und auch ein Ausdruck von Dankbarkeit der ganzen Gesell-

schaft an die echten Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in

unserem Land.
 
Zum Beispiel eben die Friseurin: Sie hat 40 Jahre lang jeden Tag den

Laden aufgemacht. Ein anstrengender Job: stundenlang stehen, für

andere da sein, ein offenes Ohr haben, handwerkliches Geschick.

Und immer freundlich, obwohl sie nicht viel Geld bekommen hat –

nicht mal die Hälfte des Durchschnittslohns. Und dann die Rente:

529 €. Unwürdig! Ab Januar wird sie mit der Grundrente 934 € haben

Kein Almosen, sondern verdient!
 

Die Grundrente ist Respekt und Anerkennung für die Leistung all der

Frauen und Männer, die täglich ihren Job machen – auch wenn er oft

genug nicht gut bezahlt ist! Damit sich auch das ändert, haben wir

vor fünf Jahren den Mindestlohn durchgesetzt. Er steigt jetzt in den

kommenden zwei Jahren auf 10,45 €. Das reicht uns aber nicht.

Darum will unser Arbeitsminister Hubertus Heil der Mindestlohn-

kommission neue Spielräume für ihre Arbeit eröffnen. Gut so! Denn

unser Ziel sind und bleiben die 12 €! Genauer gesagt wollen wir auf

60% des mittleren Lohnes kommen, und das sind heute schon über

12 €.
 
Heute, endlich, konnten wir die Grundrente im Bundestag beschlie-

ßen. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Etwas schaffen, das

für viele Menschen wichtig ist. Etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und

Rentner werden von Anfang an von der Grundrente profitieren. Für

die machen wir das Leben ein Stück weit leichter. Darum geht es.
 
Und dann weiter. Denn wir sind stolz – aber nie zufrieden: Das

kennzeichnet uns wohl als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokra-

ten. Anders als Konservative sind wir ja nie am Ziel, sondern immer

auf dem Weg. Aber wir sollten darüber auch nicht vergessen, den

Menschen zu erzählen, was wir geschafft haben!

Veröffentlicht am 03.07.2020

 

ServiceHaben Lügen kurze Beine? - welche Fragen dürfen Arbeitgeber dem Bewerber stellen?

Der DGB-Rechtsschutz hat in einem Artikel zulässige und unzulässige Fragen zusammengestellt:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/haben-luegen-kurze-beine/

Veröffentlicht am 02.10.2017

 

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