Schrift kleiner Schrift größer

AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Termine

Alle Termine öffnen.

22.04.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Vorstand afa main kinzig
Einladung mit TO und webex-Link folgen Ort : online per webex …

Alle Termine

 

Mutterschutz verbessert - 17.5.17

Service

Neues Mutterschutzgesetz in 2018

Gesetz von 1952 wird modernisiert

Update 17.05.2017: Neben dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit hat der Bundesrat am 12. Mai auch dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes zugestimmt. 

Folgende Änderungen treten laut dem Bundesfamilienministerium bereits am Tag nach der Verkündung des neuen Mutterschutzgesetzes - MuSchG in Kraft (das wird  etwa im Juni oder Juli 2017 sein):

  • 12 Wochen Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung statt wie bisher 8 Wochen. Dafür ist ein Antrag nötig.
  • Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben.
  • Anpassungen der Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben unter anderem zur Gefahrstoffkennzeichnung.

Diese weiteren Regelungen gelten ab 1. Januar 2018:

  • Das MuSchG greift auch für Schülerinnen und Studentinnen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder wenn die Frauen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum absolvieren.
  • Für die Klarstellung werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich einbezogen.
  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.
  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Die Frau muss sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.
  • Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wird in das MuSchG integriert. Das soll die Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher machen.
  • Ein Ausschuss für Mutterschutz wird eingerichtet. Dieser soll Empfehlungen und sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln aufstellen. Diese sollen bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen helfen.
  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das Mutterschutzniveau nach dem MuSchG.