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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der EU im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Landtagswahlen in Hessen am 28.10.2018

https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Hessen_2018

Landtagswahlen Hessen am 08.10.2023:

https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/wahlen

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Termine

Alle Termine öffnen.

08.10.2023, 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Landtagswahlen Hessen

28.10.2023, 10:00 Uhr - 13:00 Uhr Jahreshauptversammlung
TO folgt mit Einladung, u.a. Neuwahlen

Alle Termine

 

EU-Kompromiss zum Asylrecht

Bundespolitik

Krieg, Verfolgung und Vertreibung sind ein Fakt: Millionen Menschen

sind weltweit auf der Flucht. Für die SPD stehen beim Umgang mit

der Fluchtmigration unsere humanitäre Verpflichtung und 

Solidarität immer im Vordergrund. Ohne Wenn und Aber.

Doch der europäische Asylmechanismus auf Grundlage des

Dublin-Abkommens ist ungerecht und funktioniert nicht mehr. Der

Status quo, die Realität für geflüchtete Menschen in der EU, ist

dadurch alles andere als gut. Ohne eine solidarische Verteilung

von Geflüchteten in allen Mitgliedsländern wurden die Länder

an den Außengrenzen alleine gelassen. Das führte dazu, dass diese

Staaten mittlerweile kaum noch Registrierungen durchführen,

sondern die Menschen einfach ziehen lassen — ohne irgendeine

geordnete und solidarische Verteilung.

Wir haben deshalb immer auf eine Reform des europäischen

Asylsystems gedrungen. Über viele Jahre mussten wir erkennen,

wie die Haltungen in der Europäischen Union zum Asylverfahren

auseinanderliefen und eine Einigung auf humanitärer und

rechtsstaatlicher Grundlage schien zunehmend unrealistisch.

Nun ist es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, im

Europäischen Rat eine Einigung über die Kernstücke einer

solchen Reform zu erreichen. Es ist unser klares Ziel, in allen

Verfahren der Mitgliedsstaaten die Rechtsstaatlichkeit und die 

Humanität zu stärken, besonders vulnerable Gruppen zu

schützen und dabei die Solidarität möglichst vieler Mitgliedstaaten

zu sichern.
 
Die Einigung der Regierungen der EU-Staaten beinhaltet:
 

 
 

Einen festen europäischen Verteilschlüssel für

Geflüchtete mit Aufnahmequoten und Regelungen zu

Kompensationszahlungen für Staaten, die bei der Aufnahme

von Geflüchteten nicht solidarisch handeln — dafür haben wir

lange gekämpft und es ist ein großer Erfolg, dass die

Einigung nun gelungen ist.

 
   
 
Registrierung und Prüfung direkt an den europäischen Außengrenzen
 

Darauf folgen für alle Geflüchteten rechtsstaatliche

Verfahren, die nicht am Grundrecht auf Asyl rütteln:

 
 

Menschen mit einer hohen Schutzquote, die nicht

dem Grenzverfahren unterfallen, werden auf

der Grundlage des Verteilschlüssels in einem

Mitgliedstaat aufgenommen und durchlaufen

dort das übliche Verfahren. Dazu gehören

z.B. auch die vielen

Familien mit Kindern, die aus Kriegsgebieten

wie Syrien oder Afghanistan flüchten.

 
 

Menschen mit geringen Chancen auf

Asyl oder Anerkennung der

Flüchtlingseigenschaft durchlaufen ein

rechtsstaatliches, aber beschleunigtes,

Asylverfahren direkt vor Ort. Wer nicht in

Europa bleiben kann, wird nach dem

Grenzverfahren zurückgeführt, ggf. auch in

einen sicheren Drittstaat, wenn dazu eine

persönliche Verbindung besteht und eine

Rückführung in das Herkunftsland nicht

möglich ist.

 
 

Durch gemeinsame Mindeststandards zur

Rechtsstaatlichkeit und einer

menschenwürdigen für Unterbringung und

Versorgung machen wir Schluss mit

Elendslagern wie Moria.

 
 

Unbegleitete Kinder und Jugendliche

sind von den Grenzverfahren

grundsätzlich ausgenommen. Für die

generelle Herausnahme weiterer Gruppen,

insbesondere von Familien mit Kindern,

werden wir uns im Trilog weiter mit voller

Kraft einsetzen und sind zuversichtlich, dass

das gelingt.

Für die Sicherstellung des Grundrechts auf Asyl und die Anwendung des internationalen Flüchtlingsrechts durch rechtsstaatliche Verfahren haben wir hart gekämpft. Auch, weil ohne eine Einigung das Europa der offenen Grenzen in akuter Gefahr wäre. Im nächsten Schritt wird sich jetzt das Europäische Parlament damit beschäftigen. Auch hier werden wir uns weiter in diesem Sinne einsetzen.

 

 

Die SPD arbeitet in dieser Bundesregierung daran, dass Deutschland ein modernes Einwanderungs- und Integrationsland ist.

Das Chancenaufenthaltsrecht, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht gehören dazu. Wir wollen mehr reguläre Einwanderung ermöglichen und Menschen sollen sich nicht in die Hände von Schleusern und auf lebensgefährliche Fluchtwege begeben.
 
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bedeutet jetzt ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie erstmals ein System der verlässlichen Registrierung und der geordneten, solidarischen Verteilung geflüchteter Menschen in der Europäischen Union schafft. Bei den Grenzverfahren soll gelten: Sie finden nur Anwendung bei geringer Bleibeperspektive, sie gewährleisten menschenrechtlich und rechtsstaatlich saubere Verfahren und eine ordentliche Unterbringung. Ausgenommen von den Grenzverfahren sind unbegleitete Kinder und Jugendliche und Geflüchtete aus Kriegsgebieten.
 
Wir hätten gerne noch durchgesetzt, dass Familien insgesamt von den Grenzverfahren ausgenommen sind. Aber auch wenn wir die deutsche Position nicht an allen Stellen durchsetzen konnten, muss eines ganz klar sein: Ein Scheitern der Verhandlungen hätte verheerende Folgen gehabt. Bei einem Scheitern der Verhandlungen drohten geschlossene Grenzen innerhalb Europas und mehr Abschottung.

Es ist aber auch klar, dass Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament weiter für diese Ausnahme kämpfen. Und wir tun alles dafür, sie durchsetzen können.