Update 11.01.2017
Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen)beschlossen. Folgende Punkte benennt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das das Gesetz eingebracht hat, als die herausragenden:
- individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
- Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot: Wenn eine ungleiche Bezahlung festgestellt wird, soll ein Recht auf einen Ausgleich bestehen.
13. Oktober 2016
Am 18. März war im Jahr 2016 "Equal Pay Day" - an diesem Tag schloss sich für das Jahr 2016 die Lücke, die zwischen der Bezahlung von Männern und Frauen besteht. Im Durchschnitt sind es 21 %, die Frauen weniger verdienen als Männer. Grund dafür ist unter anderem, dass Frauen häufiger in schlecht bezahlten Berufen arbeiten als Männer. Auch Wiedereinstiege nach familienbedingten Unterbrechungen und der (meist in Teilzeit oder Minijobs) tragen zur Gender Pay Gap bei. Selbst wenn die Merkmale des Jobs gleich sind, verdienen Frauen 7 % weniger als Männer. Mit dieser Ungerechtigkeit soll bald Schluss sein, zumindest wenn es nach der Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Großen Koalition geht. Diese einigte sich am 06. Oktober 2016 auf Eckpunkte zu einem solchen "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit".
- Angestellte von Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen Anspruch auf eine Lohnauskunft haben. 14 Millionen Arbeitnehmer würden damit das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden.
- In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch über den Betriebsrat laufen.
- Für Unternehmen ab 500 Beschäftigten soll es ein verpflichtendes Prüfverfahren geben, das mindestens alle 5 Jahre durchgeführt werden soll.
- Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) mit mehr als 500 Beschäftigten müssen auch über Maßnahmen zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit in ihren Belegschaften berichten. Diese Berichte sollen für alle einsehbar sein.
- Um die Wirksamkeit des Gesetzes auszuwerten, sollen auch auch Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten unter die Lupe genommen werden.
Während die IG Metall die geplanten Maßnahmen als "ersten wichtigen Schritt" hin zu mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz begrüßte, sieht der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) die Wirksamkeit eines solchen Gesetzes kritisch. Positiv fand der ZDH aber die Schwelle, dass erst ab 200 Beschäftigten ein individueller Auskunftsanspruch besteht.