Arbeitsministerin Nahles hat die Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag angekündigt: Im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll ein Recht auf Rückkehr aus der Teilzeit bzw. ein Recht auf befristete Teilzeit geregelt werden. Der bisherige § 9 TzBfG hat sich als stumpfes Schwert erwiesen.Danch hatten ArbeitnehmerInnen nach vorheriger Ankündigung nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind. Diese Beweislast soll auf den Arbeitgeber verlagert werden. Künftig muss also der Betrieb das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine zu geringe Eignung des Arbeitnehmers darlegen.
Vor allem Frauen bleiben in der Teilzeitfalle sitzen. Die Arbeitgeber schäumen.
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