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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Termine

Alle Termine öffnen.

22.04.2024, 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Vorstand afa main kinzig
Einladung mit TO und webex-Link folgen Ort : online per webex …

Alle Termine

 

Arbeitsministerin Nahles fordert Recht auf Rückkehr aus der Teilzeit

Bundespolitik

Arbeitsministerin Nahles hat die Umsetzung einer weiteren Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag angekündigt: Im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll ein Recht auf Rückkehr aus der Teilzeit bzw. ein Recht auf befristete Teilzeit geregelt werden. Der bisherige § 9 TzBfG hat sich als stumpfes Schwert erwiesen.Danch hatten ArbeitnehmerInnen nach vorheriger Ankündigung nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind. Diese Beweislast soll auf den Arbeitgeber verlagert werden. Künftig muss also der Betrieb das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine zu geringe Eignung des Arbeitnehmers darlegen.

Vor allem Frauen bleiben in der Teilzeitfalle sitzen. Die Arbeitgeber schäumen.

Näheres: 

http://community.beck.de/2017/01/04/referentenentwurf-zum-anspruch-auf-befristete-verringerung-der-arbeitszeit-rueckkehrrecht