Schrift kleiner Schrift größer

AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Anträge 2021: Subventionen der öffentl. Hand nur mit Arbeitsplatzgarantie

Anträge

Antrag an  AfA-Bundeskonferenz 2021

Subventionen der öffentl. Hand nur mit Arbeitsplatzgarantie

Werden Subventionen, Kredite, Sachleistungen oder Hilfen gleich welcher Art an Unternehmen von der öffentlichen Hand oder von staatlich beherrschten Banken und Einrichtungen (KfW usw.) vergeben, muss sichergestellt sein, dass diese mit dem Erhalt oder Aufbau einer bestimmten Zahl an Arbeitsplätzen für eine bestimmte Zeit verbunden werden. Erfolgt dies in einer wirtschaftlichen Notlage, muss die Bindungsdauer mindestens an die Dauer der genehmigten Kurzarbeit sowie zwei Jahre danach gekoppelt werden.

Für die Genehmigung muss  die betriebliche Vertretung der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Gesamt-/Konzernbetriebsrat) zuvor angehört werden, so einer vorhanden ist.

Ausnahmen können nur für den Fall der Insolvenz und für personen- sowie  verhaltensbedingte  Kündigungen vorgesehen werden.

Für die o.g. Dauer (Kurzarbeit plus zwei Jahre) sind Hilfen ebenfalls daran zu koppeln, dass keine weitergehenden Sachleistungen, Boni, Gratifikationen o.ä. an die Mitglieder des Vorstands gewährt werden.

Verstoßen Unternehmen hiergegen, muss neben der Rückforderung der o.g. Hilfen vorgesehen werden, dass diese Unternehmen und ggf. Unternehmen desselben Konzerns für mindestens fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen und Hilfen ausgeschlossen werden.

Begründung:

Gerade die Pandemiezeit und dabei die vergebenen Hilfen für Unternehmen in Notlage haben gezeigt, dass dann trotz  möglicher Kurzarbeit Arbeitsplätze abgebaut wurden, z.T. sogar obwohl Kurzarbeit von der Arbeitsagentur genehmigt wurde. Aber auch bereits zuvor kam es zu missbräuchlich genutzten Hilfen dieser Art (z.B. Betriebsschließung am Ort A und Neueröffnung in B nur um Steuerbefreiung o.ä. zu kassieren), so dass diese Regelung nicht nur für Pandemiezeiten vorzusehen ist.

Lt. Spiegel Nr. 5/21 habe ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des dt. Bundesstages ergeben, dass diese Verknüpfung ähnlich wie in Österreich auch in Deutschland zulässig sei.

Mit der Verlängerung und Verbesserung der Regelungen zur Kurzarbeit (KuG und Transfer-KuG) wurde ein Instrument zur Erhalt der Arbeitsplätze geschaffen, das manche Unternehmen dann nutzten, um trotz weiterer Hilfen Arbeitsplätze  abzubauen.