Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig
Gegen Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen
Adressat: SPD-UB Main Kinzig am 29.4. 2017
Antrag: zur Weiterleitung/Vorlage an den SPD-Bezirksparteitag am 19./20.5.2017
Die SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Parteivorstand werden aufgefordert, geeignete gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen sowie in das Regierungsprogramm 2017-2021 aufzunehmen, dass der sog. institutionelle Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen im Sinne von § 14 Abs.1 TzBG künftig unterbleibt, insbesondere
- Die Zahl der möglichen Sachgrundbefristungen für denselben Arbeitnehmer auf max. 5 Verträge zu beschränken
- Die Gesamtdauer auf max. 5 Jahre zu beschränken, wobei Unterbrechungen bis max. 6 Monaten nicht als Unterbrechung im Rechtssinne zählen
- Bei Verstoß gegen 1 oder 2) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht
- Dass vorangegangene Leiharbeitsverhältnisse jedenfalls dann bei der Gesamtdauer mitzählen, wenn die Verleihfa. ein Konzernunternehmen (mindestens zu 51%) war.
Vorbeschäftigungszeiten im Entleihunternehmen aus nicht konzernangehörigen Verleihunternehmen oder auf Grund von Werk-/Dienstverträgen sind zur Hälfte anzurechnen, wenn die Beschäftigung mit derselben oder vergleichbarer Tätigkeit erfolgte.
Begründung: S. 2