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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

Anträge 2017: Gegen Missbrauch bei Sachgrundbefristungen

Anträge

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Gegen Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

Adressat: SPD-UB Main Kinzig am 29.4. 2017

Antrag: zur Weiterleitung/Vorlage an den SPD-Bezirksparteitag am 19./20.5.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion  und der SPD-Parteivorstand werden aufgefordert, geeignete gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen sowie in das Regierungsprogramm 2017-2021  aufzunehmen, dass der sog. institutionelle Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen im Sinne von § 14 Abs.1  TzBG künftig unterbleibt, insbesondere

  1. Die Zahl der möglichen Sachgrundbefristungen für denselben Arbeitnehmer  auf max. 5 Verträge zu beschränken
  2. Die Gesamtdauer auf max. 5 Jahre zu beschränken, wobei  Unterbrechungen bis max. 6 Monaten nicht als Unterbrechung im Rechtssinne  zählen
  3. Bei Verstoß gegen 1 oder 2) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht
  4. Dass vorangegangene Leiharbeitsverhältnisse jedenfalls dann bei  der Gesamtdauer mitzählen, wenn die Verleihfa. ein  Konzernunternehmen (mindestens zu 51%) war.

 Vorbeschäftigungszeiten im Entleihunternehmen aus nicht konzernangehörigen Verleihunternehmen oder auf Grund von Werk-/Dienstverträgen sind zur Hälfte anzurechnen, wenn die Beschäftigung mit derselben oder vergleichbarer Tätigkeit erfolgte.

Begründung: S. 2

Begründung:
 

  1. Die Bundesrepublik Deutschland wurde wie auch andere Mitgliedsstaaten der EU vom EuGH (26.1.12 – C-586/10 und danach beim BAG vom 18.7.12 – 7 AZR 443/09) gerügt, dass sie eine Rechtslage erlaubt, wonach mit Sachgrundbefristungen institutioneller Rechtsmissbrauch betrieben wird. Besonders auffällig ist hierbei offenbar der öffentliche Dienst. In dem entschiedenen Fall Bianca Kücük war eine Justizangestellte über 11 Jahre hinweg bei einem Gericht mit 13 Verträgen immer wieder befristet beschäftigt worden. In einem weiteren Fall einer Justizangestellten wurde beim BAG (7 AZR 783/09)  trotz 4 Verträgen über 7 Jahre noch kein Rechtsmissbrauch angenommen.
  2. Spanien wurde nunmehr jedoch (EuGH 14.9.2016 – C-16/15) bereits gerügt, dass es eine Rechtslage erlaubte, wonach eine Krankenschwester über  4 Jahre hinweg 7x mal  befristet wurde, um „einem außerordentl. konjunkturellen Erfordernis im Gesundheitsdienst zu dienen.“
  3. Diese Fälle zeigen nur die Spitze des Eisbergs, da im öffentlichen Dienst die Kettenbefristung jedenfalls in den ersten Dienstjahren eher die Regel und nicht die Ausnahme darstellt, anders als es die europ. RL  1999/70 zu Befristungen verlangt. Befristungen von Lehrern nur auf das Schuljahr bezogen und Arbeitslosigkeit in den „Ferien“ geschehen immer wieder. Der öffentl. Dienst in den Ländern beruft sich hierbei auf fehlende Planstellen oder Haushaltserfordernisse. Die Zahl der Fälle spricht jedoch dafür, dass hier massiver Missbrauch mit Befristungen betrieben wird. „Der Anteil der befristeten Neueinstellungen im öffentlichen Dienst lag nach Angaben des Bundesinnenministeriums 2014 bei 45,2 Prozent, in der Privatwirtschaft nur bei 32,4 Prozent. Die Hälfte der befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist 25 bis 34 Jahre alt, fast ein Fünftel unter 25 Jahre. Zusätzlich hat sich die Dauer der Befristung in den vergangenen zehn Jahren für die 25- bis 34-Jährigen von 31 auf 58,5 Monate nahezu verdoppelt. Damit sind diese Beschäftigten im Öffentlichen Dienst im Durchschnitt fast fünf Jahre befristet und liegen so dreieinhalb Jahre über der Befristungsdauer in der Privatwirtschaft. „(Quelle „Die Welt“ online vom 17.2.16).

Die Betroffenen wehren sich in den seltensten Fällen, um die Chance auf eine Weiterbeschäftigung nicht zu verspielen.

  1. Hier muss ein gesetzlicher Rahmen in § 14 Abs.1 TzBfG gesetzt werden, um den Erfordernissen der europ. Richtlinie gerecht zu werden. Dies kann mit den o.g. Grenzen erreicht werden. Mit der Anrechnung der Verleihzeit aus Konzernunternehmen wird dem immer noch verbreiteten Missbrauch mit konzerneigenen Leiharbeitsunternehmen oder anderen Verleihfirmen bei Tätigkeit in derselben Fa. entgegengewirkt. Diese Zeiten müssen angerechnet werden, da der Arbeitnehmer hier bereits Erfahrung im Job bei derselben Fa.  gesammelt hat.

Eine zumindest 50%ige Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit ist vorzunehmen, wenn bei derselben und vergleichbaren Tätigkeit der Arbeitnehmer bei einer Fremdfa. (mit Werk- /Dienst- oder Verleihvertrag) tätig war. Zwar sieht das AÜG ab 1.4.2017 bei Verleih eine Übernahme nach 18 Monaten vor. Gerade dann ist es aber nicht zu rechtfertigen, wenn die Arbeitnehmer trotz langer Erfahrung erneut über Jahre hinweg befristet beschäftigt werden und in den erste 6 Monaten keinen Kündigungsschutz haben. So lassen sich weder Familien noch Existenzen planen. Man bekommt nicht einmal Kredit- oder Mietverträge, wenn man nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat.

 
Der Antrag wurde am 3.5.2017  einstimmig von der MV des SPD-UB Main Kinzig in Erlensee beschlossen.