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AfA Main-Kinzig
 

Links

Ergebnisse der Landtagswahlen in Hessen vom 8.10.23:

https://www.hessenschau.de/politik/landtagswahl/ergebnisse/ergebnisse-der-landtagswahl-2023-in-hessen-vorlaeufiges-endergebnis-v14,landtagswahl-ergebnisse-100.html

Ergebnisse  der Bundestagswahl am 26.9.2021:

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse/bund-99.html

Ergebnisse der Kommunalwahlen Main-Kinzig-Kreis und Hanau vom 14.3.2021:

http://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06435014/html5/index.html


und Ergebnisse hessenweithttps://wahlen.statistik.hessen.de/

Ergebnisse der US-Wahlen (Stand: 01.12.2022) lt. wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlen_in_den_Vereinigten_Staaten_2022

Wahlen zum Parlament der Europ. Union  im Mai 2019:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/ergebnisse/bund-99.html

Homepage von Udo Bullmann 

Homepage des DGB Südosthessen

Homepage der AfA Bund: https://afa.spd.de/

Homepage der AfA Hessen-Süd:

https://www.spdhessensued.de/gruppen/afa-die-arbeitsgemeinschaft-fuer-arbeitnehmerfragen/

Anträge/Beschlüsse der AfA-Bundeskonferenz April 2018 in Nürnberg:

https://afa.spd.de/fileadmin/afa/Antragsbuch_final.pdf

Homepage der Bundeskanzler Willy Brandt-Stiftung in Lübeck:

http://www.willy-brandt.de/

Seligergemeinde - Vereinigung der Sudetendeutschen Sozialdemokraten

http://www.seliger-gemeinde.de/

der Main-Kinzig-Kreis in Zahlen- Statistik

https://www.mkk.de/landkreis/mkk_in_zahlen_1/mkk_in_zahlen.html

 

 

2016 haben wir 3 Anträge beschlossen

Anträge

Zur Vorlage an die AfA-Bundeskonferenz im April 2016 haben wir folgende 3 Anträge beschlossen:

Themen: Schutz gegen Berufsunfähigkeit in der Rentenversicherung

Für einen Mindestlohn zum Leben

Für eine paritätische Finanzierung der Kranken- und Pflegevesicherung

 

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Für Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Adressat: AfA-Bundeskonferenz am 24.4.2016

Antrag: Die AfA-Bundeskonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um in Deutschland wieder einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit in der Deutschen Rentenversicherung für alle Versicherten zu gewährleisten.

Die Finanzierung ist durch eine stufenweise Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf Einkommen bis 7000,- € br,/Monat mit paritätischen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bis spätestens 1.1.2018 sicherzustellen.

Begründung:
 

In der Vergangenheit wurde in der Dt. Rentenversicherung der Berufsunfähigkeitsschutz im Jahre 2001 dergestalt „eingefroren“, dass lt. §  240 SGB VI nur noch Versicherte Berufsschutz haben, wenn sie bis zum Stichtag  2.Januar 1961 geboren wurden. Alle Nachgeborenen bestraft das Leben. D.h., dass gerade junge Eltern nach ihrer Ausbildung nahezu gezwungen sind, private Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen, um sich und ihre Familien gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Das wurde ein gigantisches Geschäft für die private Versicherungswirtschaft mit hohen Abschlusskosten für die Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anfielen.

Auch stellte das insoweit ein Abschied aus der paritätischen Beitragszahlung  in der Rentenversicherung dar, weil sich die Arbeitgeber an den Kosten einer privaten Versicherung nicht beteiligen müssen und diese die Arbeitnehmer allein tragen müssen.

Diese Ungleichheit muss  beseitigt werden, da sie durch nichts zu rechtfertigen ist.

 

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Für einen Mindestlohn zum Leben

Adressat: AfA-Bundeskonferenz am 24.4.2016

Antrag: Die AfA- Bundeskonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Mindestlohn  wie folgt auszubauen:

1) unverzügliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- €/Stunde spätestens zum 1.1.2017

2) unverzügliche Beschränkung der Ausnahmen auf von der Ausbildungs-/Studienordnung vorgeschrieben  Schüler-/Studienpraktika bis maximal 3 Monate. Danach muss mindestens die tarifliche hilfsweise die ortsübliche Ausbildungsvergütung der jeweiligen Branche während des Praktikums gezahlt werden.

3) für Langzeitarbeitslose ( ein Jahr und mehr arbeitslos) maximal Absenkung auf 80% des Mindestlohns für maximal 3 Monate nach Einstellung

4) keine Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und von Erschwerniszuschlägen wie die für Nacht-/ Sonn- und Feiertagsarbeit auf den Mindestlohn

Begründung:
Am 1.1.2015 trat das MiLoG in Kraft, wonach ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 €/Stunde galt. Es wurden jedoch ein unfangreicher Katalog von Ausnahmen in §§ 22 und 24  für Zeitungszusteller, Jugendliche u.a. aufgenommen, der in diesem Umfang nicht gerechtfertigt war. Die Ausnahme für Jugendliche unter 18 stellt wahrscheinlich sogar eine ungerechtfertigte Altersdikriminierung dar. Dieser Ausnahmekatalog muss auf das unbedingt notwendige Maß für Praktikanten und Langzeitarbeitslose zurückgeführt werden. Wenn ein Praktikant z.B. für das Fachabitur 3 Monate in einem Betrieb gearbeitet hat, leistet er danach mindestens dasselbe wie ein Auszubildender. Bisher ist hierzu nichts geregelt, sodass  die „Generation Praktikum“ für umsonst oder  auf Dumpingbasis arbeitet.

Der Höhe nach war bereits bei Inkraftreten der Lohn allenfalls für ledige Arbeitnehmer ohne Familie ausreichend, um das Existenzminimum abzudecken. Heute ist auch das nicht mehr der Fall:   § 850c ZPO legt für Ledige ohne Unterhaltspflichten das unpfändbare Einkommen auf 1080,- € netto/Monat fest. Die sog. Mindestlohnkommission muss spätesten zum 1.1.2017 den Mindestlohn auf 12,- €/Std. brutto (entspricht in St.Kl. 1 ca. € 1404,- netto)  anheben, um einen angemessenen Lohn zum Leben abzusichern.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat bereits in einer umfangreichen Rechtsprechung entschieden, dass Weihnachts-/Urlaubsgeld und Erschwerniszuschläge nicht auf den Mindestlohn anzurechnen sind, da sie eine eigenständige Zweckbestimmung haben. Insoweit wird das umgesetzt, was bereits Rechtsprechung ist.

 

Antragsteller: AfA-Unterbezirk Main Kinzig

Für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung

Adressat: AfA-Bundeskonferenz am 24.4.2016

Die AfA-Bundeskonferenz fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um in Deutschland wieder eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten.

Die Finanzierung steigender Kosten ist bei Bedarf durch  Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in 2 Stufen (1.1.2017 und 1.1.2018)  auf Einkommen bis 7000,- € br,/Monat mit paritätischen prozentualen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bis spätestens 1.1.2018 sicherzustellen.

Begründung:
 

In der Vergangenheit erfolgte 2011  in Deutschland der Abschied von der paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Einführung eines Zusatzbeitrags allein für Arbeitnehmer (im Schnitt 1,1%), wenn den Kassen die Beitragseinnahmen zur Finanzierung der Leistungen nicht ausreichen. Der Arbeitgeberbeitrag wurde eingefroren.

Diese Ungleichheit muss  wieder beseitigt werden, da sie durch nichts gerechtfertigt ist.

Um die zu erwartenden steigenden Kosten in der Kranken-/Pflegeversicherung abzudecken, ist die Beitragsbemessungsgrenze bei Bedarf stufenweise auf € 7000,- brutto/Monat bis 1.1.2018 anzuheben.